Abmahnung von RA Klaus Wildmoser für „Chromorange Photostock“

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Uns liegt eine Abmahnung des Kollegen Klaus Wildmoser aus Rosenheim vor, der die Vertretung für die Herren Tscherwitschke (Chromorange Photostock) und Ohde anzeigt.

Vorab: Sollten Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie mich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unter info@wd-recht.de oder 0251/208680-30. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bin ich Fachmann für urheberrechtliche Angelegenheiten.


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer unbefugten Nutzung eines Lichtbildes, dessen Urheber Herr Ohde sein soll und das von dem Fotostudion Chromorange zur Lizenzierung angeboten werden soll. Mangels einer Lizenz sei der Abgemahnte nicht befugt, das Lichtbild öffentlich zugänglich zu machen, so wie dies in abgebildeter Weise geschehen sein soll. Der Abgemahnte handele daher rechtswidrig.

Weiter wird auf den Straftatbestand des § 106 UrhG aufmerksam gemacht.

Rechtanwalt Wildmoser fordert für seine Mandantschaft

  • die dauerhafte Entfernung des Bildes aus der Internetpräsenz und die Löschung vom Server
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (liegt als Entwurf bei)
  • Erteilung einer Auskunft zu Herkunft, Dauer und Umfang der Nutzung
  • Schadenersatz, berechnet nach der „MFM-Tabelle“
  • Freistellung von Recherchekosten
  • Freistellung von der Rechtsanwaltskosten


Tipp: Richtige Reaktion auf eine solche urheberrechtliche Abmahnung

Die gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden, da bei Ignorieren der Fristen ein ggf. ungewolltes gerichtliches Verfahren droht. Auf der anderen Seite sollte keinesfalls vorschnell und unüberlegt gehandelt werden. Ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen oder eine Auskunft kann kaum noch oder gar nicht mehr zurückgenommen werden.

Angesichts der mind. 30-jährigen strafbewehrten Bindung und der teils hohen Kostenforderungen in dieser Spezialmaterie sollte ein Fachmann mit der Prüfung und Vertretung beauftragt werden. Der versierte Anwalt prüft zunächst die Forderungen auf ihr Bestehen und berät sodann den Mandanten über dessen Möglichkeiten sowie Chancen und Risiken.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, ist zunächst die Reichweite des Versprechens zu erläutern, die über den Wortlaut hinausgeht. Die Abgabe eines solchen Versprechens muss richtig vorbereitet werden, um nicht zu riskieren, dass mit der Abgabe direkt teure Vertragsstrafeansprüche der Gegenseite entstehen. Der Text der Unterlassungserklärung ist ebenfalls Gegenstand der Prüfung und üblicherweise zu modifizieren, teils sehr deutlich.

Die finanziellen Forderungen sind üblicherweise Gegenstand von Verhandlungen.


Dr. Wallscheid & Drouven: Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte  

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine urheberrechtliche Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten oder urheberrechtliche Fragestellungen? Ich stehe Ihnen mit meinen Kollegen gerne zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

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