Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte. Wir kennen diese Abmahnungen bereits aus früheren Mandaten und berichten seit einiger Zeit über die Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg auf anwalt.de:

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben, sollten Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / IT-Recht die Abmahnung überprüfen lassen und folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht! Hierzu können Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail übersenden – Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg?

Gegenstand der Abmahnung ist erneut die angeblich gewerbliche Tätigkeit von eBay-Verkäufern, welche als „privat“ angemeldet sind.

Problematisch ist, dass die Frage, ob ein Anbieter tatsächlich gewerblich tätig ist, nicht von der eigenen Einschätzung abhängig ist, sondern von den Gerichten im Streitfall anhand einer Gesamtschau der Umstände entschieden wird.

Die Rechtsprechung stellt dabei auf Art und Umfang der Tätigkeit ab. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht zwingend erforderlich. Für eine gewerbliche Tätigkeit spricht z. B. das häufige Anbieten von Neuwaren oder der ständige Verkauf von identischen gebrauchten Produkten. Die Rechtsprechung neigt dazu, für Privatpersonen untypische Verkaufsaktivitäten als gewerblich einzustufen.

Ist ein Anbieter gewerblich einzustufen, sind verschiedene Pflichten einzuhalten. Es muss ein Impressum vorgehalt werden. Pflichtinformationen müssen dem Verbraucher mitgeteilt werden und es bedarf einer Widerrufsbelehrung. Da private Anbieter dies regelmäßig nicht machen, sind Wettbewerbsverstöße vorprogrammiert, wenn es sich tatsächlich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Ralph S. und Hämmerling von Leitner-Scharfenberg fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten.

Wir kennen die gegnerischen Anwälte, die Argumentation sowie das Vorgehen und bieten betroffenen Anbietern eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht und IT-Recht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail


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