Abmahnung von Ralph Schneider durch die Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg – Produktfotos

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Die Abmahner

Uns hat eine Abmahnung der Berliner Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg namens und in Vertretung des Herrn Ralph Schneider aus Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, Inhaber des Shops „Markenglas“ erreicht. 

Der Vorwurf

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe in seinem ebay-Angebot unerlaubt ein Produktfoto des Herrn Schneider verwendet und somit dessen ausschließliche Nutzungs- und Verwendungsrechte als Urheber des Bildes verletzt. 

Die Forderung

Wie immer soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von einer kurzen Frist abgegeben werden. Zudem wird jedoch der Ersatz verschiedener Posten verlangt: des Lizenzschadens beziffert mit 450,00 €, Recherchekosten von 85,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 €. Zeitgleich wird jedoch ein Vergleichsangebot über eine Zahlung von 750,00 € unterbreitet.

Unsere Einschätzung

Tatsächlich dürfen fremde Bilder grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet werden, selbst wenn Sie durch diesen im Internet veröffentlicht wurden oder über Google-Bildersuche zu finden sind. Geschieht dies dennoch, stehen dem Urheber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Die geltend gemachten Forderungen erscheinen jedoch deutlich zu hoch. Es erfolgte kein Nachweis, ob die Bilder durch einen Berufsfotografen angefertigt wurden. Auch wurde nicht beachtet, ob die Verwendung im Rahmen einer gewerblichen oder privaten Tätigkeit erfolgte. Diese Umstände haben jedoch Einfluss auf die Schadensersatzhöhe. Auch die Höhe der Rechtsanwaltskosten und die Grundlage der Recherchekosten erscheinen fraglich.

Unser Rat

Reagieren Sie zeitnah, um zu vermeiden, dass ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wird!

Beachten Sie, dass auch durch das Unterzeichnen der Erklärung Kosten durch Vertragsstrafen für jede Zuwiderhandlung auf Sie zukommen können; ist diese zu weit formuliert, können die Konsequenzen schnell existenzbedrohend sein.

Lassen Sie die Erklärung unbedingt zunächst durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen und wenn möglich modifizieren, bevor Sie unterschreiben. Auch die von der Gegenseite verlangten Kosten können möglicherweise erheblich herabgesetzt werden – hier lohnt sich eine Beratung.

Wir beraten Sie gerne persönlich hinsichtlich weiterer Fragen! Eine Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert

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