Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte wegen der Wortmarke „Hetz mich nicht“ erhalten?

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Letzte Woche wurden wir im Zusammenhang mit der Abwehr einer Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte und Universal Music GmbH beauftragt. Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte und Universal Music GmbH ist eine angebliche Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Wortmarke „Hetz mich nicht“.

Wir vertreten seit 2010 hunderte Mandanten, die Abmahnungen der Kanzlei Rasch und/oder Universal Music erhalten haben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben, berate wir Sie gerne. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden, wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir beraten Unternehmer bundesweit.

Gegenstand des Schreibens ist die Verletzung von ausschließlichen Rechten der Universal Music GmbH an dem Fun-Spruch „Hetz mich nicht“ auf der Vorderseite eines T-Shirts.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Universal Music GmbH Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Wortmarke „Hetz mich nicht“ sei. Der Markeninhaber habe eine entsprechende Lizenz in Bezug auf Merchandising und Werbemittel erteilt. Gleichzeitig genieße die Marke auch in der Klasse 25 Schutz für Bekleidungsstücke. Die Marke genießt insgesamt für nachfolgende Waren- und Dienstleistungen Schutz:

09: Tonträger, Bildtonträger, Datenträger, insbesondere Compact Disc [Ton, Bild]; Compact Disc [ROM, Festspeicher]; Digital Versatile Disc. 

16: Druckereierzeugnisse, grafische Darstellungen, grafische Reproduktionen, Aufkleber, Fotografien, Kalender, Plakate, Postkarten, Schreibgeräte. 

21: Becher, Trinkflaschen, Isoliergefäße für Getränke. 

25: Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Sweater; Kopfbedeckungen, insbesondere Schirmmützen. 

41: Unterhaltung, insbesondere Dienstleistungen eines Showkünstlers, Zauberers und Bauchredners. 

Was fordern Rasch Rechtsanwälte und Universal im Rahmen der Abmahnung?

Da es sich insoweit um eine übliche markenrechtliche Abmahnung handelt, werden auch die üblichen Ansprüche geltend gemacht. Die Rechtsanwälte Rasch fordern daher die Abgabe der Unterlassungserklärung, Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten und Auskunft. In Bezug auf die Rechtsanwaltskosten wird ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € angegeben. 

Ist die Abmahnung berechtigt – Können Fun-Sprüche auf T-Shirts Marken verletzen?

Da auch Fun-Sprüche, welche später auf T-Shirts gedruckt werden können, zunächst als Marke eingetragen werden, wenn sie die nötige Unterscheidungskraft haben, ist die Möglichkeit einer Markenrechtsverletzung immer gegeben. 

Es kommt dabei entscheidend auf den Einzelfall an. 

Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung ist u. a. die sogenannte markenmäßige Benutzung/kennzeichenmäßigen Gebrauch. Daran kann es kann es fehlen, wenn die verwendete Wortfolge aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden. Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene „Fun-Sprüche“ oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut. Vorsicht ist allerdings bei bekannten Marken geboten. Hier deutet die großflächige Verwendung auf der Vorderseite eines T-Shirts in der Regel nicht auf reine dekorative Verwendung hin. 

Ob im Einzelfall der konkreten Abmahnung eine rein dekorative Verwendung stattgefunden hat oder ein anderer Ausnahmefall vorliegt, sollte immer von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. 

Wir helfen Ihnen – Dr. Wallscheid & Drouven Fachanwälte

Markenrechtliche Abmahnungen sind nichts für den juristischen Selbstversorger und sollten durch erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden. Eine frühe Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Markenrechtsspezialisten kann helfen, weitere Kosten und Risiken zu vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt und Spezialist für Markenrecht und bietet Ihnen in Münster und bundesweit eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte.

Nach erster Einschätzung der Abmahnung durch unsere Fachanwälte können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Wenn Sie uns mit der Abwehr beauftragen, zeigen wir Ihnen die weiteren Möglichkeiten zur Rechtsverteidigung auf.

Dies kann die Abgabe einer von uns erstellten Unterlassungserklärung und Verhandlung mit der Gegenseite beinhalten. Es kann aber auch sein, dass wir die Abmahnung aus berechtigten Gründen zurückweisen. In diesem Fall muss der Abmahner auch Ihre Kosten tragen.

Ist die Abmahnung berechtigt, zeigen wir Ihnen selbstverständlich auf, welche Maßnahmen Sie zur Vermeidung von Vertragsstrafen einleiten müssen. Wir sagen Ihnen, was beseitigt werden muss, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Im Anschluss verhandeln wir mit der Gegenseite. Unser Ziel ist es, dass die Angelegenheit für Sie wirtschaftlich sinnvoll, kostengünstig und schnell erledigt wird. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/markenrecht/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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