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Abmahnung Rasch Rechtsanwälte vom 18.8.2011

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Rasch Rechtsanwälte - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Mit Abmahnschreiben vom 18.8.2011 mahnen die Rechtsanwälte Rasch wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen in sogenannten Tauschbörsen im Namen der Universal Music GmbH ab.

Musikwerke:

- Lady Gaga - Born This Way

- Lady Gaga - The Edge Of Glory

- Rihanna - California King Bed

- Rihanna - S&M

- Andreas Bourani - Nur In Meinem Kopf

- The Black Eyed Peas - Don't Stop The Party

- Cascada - San Francisco

- Pigeon John - The Bomb

- Milow - You And Me (In My Pocket)

- Sebastian Wurth - Hard To Love You

Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung bezieht sich auf die oben genannten Musiktitel, die Bestandteile der Dateisammlung „German Top 100 Single Charts" sind. Gefordert werden wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Zur Abgeltung sämtlicher Kosten wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.200,00 Euro angeboten.

Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.

Eine Abmahnung von den Rasch Rechtsanwälten sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurz bemessenen Fristen einzuhalten. Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich vertreten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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