Abmahnung von Rechtsanwalt Bernd Gucia für die Catprint MEDIA GmbH erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Immer wieder wird uns eine Abmahnung der Kanzlei Bernd Gucia aus Hannover für die Firma Catprint MEDIA GmbH vorgelegt.

Wir haben über solche Abmahnungen der Kanzlei bereits verschiedentlich berichtet, vgl. u.a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-catprint-media-gmbh-durch-rechtsanwalt-gucia-erhalten-190957.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-ra-bernd-gucia-fuer-die-catprint-media-gmbh_159070.html

Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Als u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht habe ich besondere Kenntnisse des Urheberrechts und Erfahrung mit der Kanzlei Gucia. Sie erreichen mich und uns unter der Rufnummer 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de.

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist regelmäßig der Vorwurf, eine Grafik des Cartoonisten Uli Stein ohne die erforderliche Berechtigung verwendet zu haben. Konkret wird zumeist eine unberechtigte, gewerbliche, öffentliche Zugänglichmachung  im Internet unter www.facebook.com gerügt.

Verlangt wird in dem ersten Schreiben die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung sowie Auskunft zu Umfang und Dauer der Nutzung.

In einem zweiten Schreiben wird sodann die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren gefordert (meist auf Basis eines Gegenstandswertes iHv. 30.000,00 EUR – 35.000,00 EUR) sowie die Erstattung eines Lizenzschadenersatzes, dessen Höhe sich nach der beauskunfteten Nutzung richtet.

Reaktion auf ein solches Abmahnschreiben

Selbstverständlich sollten Sie ein solches Schreiben nicht ignorieren, vielmehr den Vorwurf und die gesetzten Fristen ernst nehmen. Die Abmahnung soll dazu dienen, dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, ein gerichtliches Verfahren abzuwenden. Das Missachten solcher Schreiben führt daher regelmäßig zu gerichtlichen Weiterungen, die der Erfahrung nach nur selten von der Mandantschaft gewünscht sind.

Auf der anderen Seite ist von übereiltem Vorgehen abzuraten. Ein vorschnelles Unterwerfen kann zu deutlichen Nachteilen führen. Eine einmal abgegebene Auskunft kann nicht wieder zurück genommen werden, ein einmal abgegebenes Unterlassungsversprechen nur ausnahmsweise aus der Welt geschafft werden.

Wir raten auch zu einer eigenen –grade auch telefonischen- Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Gucia ab. Im Gegensatz zu den abgemahnten handelt es sich dort um Rechtsanwälte mit Erfahrung im Urheberrecht, die im Gegensatz zu dem Abgemahnten in einem solchen Gespräch genau wissen, worauf es inhaltlich ankommt. Waffengleichheit sieht anders aus.

Insbesondere raten wir von einer vorschnellen Abgabe des beigefügten Unterlassungsversprechens ab. Soll ein solches Versprechen abgegeben werden, muss die Abgabe zunächst richtig vorbreitet werden, um nicht direkt mit der Absendung Vertragsstrafeansprüche zu begründen. Dazu muss der Abgemahnte von dem Fachanwalt über die tatsächliche Reichweite des Versprechens aufgeklärt werden, das weiter reicht, als der Wortlaut dem Laien verrät. Zuletzt sollte das Versprechen unbedingt vor der Abgabe modifiziert werden.  

Die Zahlungsforderungen sind grundsätzlich Verhandlungssache.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.muensteraner-rechtsanwaelte.de.

Kontakt:

Tel.: 0251 / 208680-30

Fax-: 0251 / 208680-50

eMail: info@wd-recht.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema