Abmahnung von Rechtsanwalt Christian Nagel wegen der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung erhalten?

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Diese Woche wurde uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Christian Nagel wegen der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung an einen Mandanten des Herrn Nagel. Hintergrund der Abmahnung ist die Behauptung, dass die übersandte E-Mail keine reine Bestätigungsmail im Sinne des Double-Opt-In-Verfahrens, sondern eine reine Werbe-E-Mail sei.

Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Ferner soll innerhalb einer Frist Auskunft nach § 34 BDSG erteilt werden. Es wird ein Gegenstandswert von 3.000 € angesetzt.


Spam oder zulässige E-Mail-Werbung / Newsletter Anmeldung – Was muss beachtet werden?

Die überwiegende Rechtsprechung geht derzeit davon aus, dass eine Bestätigungsmail im Sinne des Double-Opt-In-Verfahrens zulässig ist. Eine andere Ansicht vertritt das OLG München, welches bereits in der erstmaligen Bestätigungsmail eine unerlaubte Werbung sieht.

Tatsächlich muss es sich in den zulässigen Fällen aber auch um eine „echte“ Bestätigungsmail handeln. Der Versand von Werbung als Bestätigungsmail ist z. B. problematisch. Ferner muss der Absender erkennbar sein und es muss dem Empfänger die Möglichkeit eingeräumt werden, den Versand einstellen zu lassen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.


Abmahnung wegen der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung – Reaktionsmöglichkeiten:

Auch wenn die geforderten Kosten gering sind und die Abgabe der Unterlassungserklärung die Problematik vermeintlich einfach beenden kann, sollte die Abmahnung zum Anlass genommen werden, die eigene E-Mail-Werbung zu überprüfen.

Die Werbung mit Newslettern ist nur unter Verwendung des Double-Opt-In-Verfahrens zulässig. Fehler sind regelmäßig als unzumutbare Belästigung einzuordnen. Wird die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben, besteht die Gefahr von Vertragsstrafen, wenn erneut eine fehlerhafte E-Mail an den Unterlassungsgläubiger versendet wird.


Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht und IT-Recht:

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