Abmahnung von Skoda a.s. und Lubberger Lehment wegen Markenverletzung

  • 3 Minuten Lesezeit

Erneut erreichte uns eine Abmahnung von Lubberger Lehment und Skoda. Wir vertreten seit einigen Jahren unzählige Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen von Lubberger Lehment für verschiedene Markeninhaber, insbesondere Volkswagen und Skoda.

Vorab: Wenn Sie auch eine Abmahnung von Skoda und/oder Lubberger Lehment erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht nutzen. 

Senden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail (info@wd-recht.de) nebst Telefonnummer und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.


Was ist Gegenstand der Abmahnung von Skoda?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist erneut der Vorwurf eine Markenrechtsverletzung. Dem betroffenen Anbieter wird vorgeworfen, in Artikelüberschriften die Marken von Skoda, wie z.B.

  • IR Wort-/BiIdmarken Nr. 144637 mit Schutzerstreckung auf Deutschland: SKODA
  • Unions-WortmarkeNr.4215032: OCTAVIA
  • IR-Wortmarke Nr. 1234878 mit Schutzerstreckung auf die EU: SKODA SUPERB
  • Unions-Wortmarke Nr. 1238799: FABIA
  • IR-Wortmarke Nr. 918830 mit Schutzerstreckung auf die EU: KODIAQ
  • IR-Wortmarke Nr. 1362701 mit Schutzerstreckung auf die EU: KAROQ
  • IR-Wortmarke Nr. 1063984 mit Schutzerstreckung auf die EU: Citigo
  • IR-Wortmarke Nr. 1096012 mit Schutzerstreckung auf die EU: SKODA RAPID

verwendet zu haben. Es wird behauptet, dass die beworbenen Produkte gleichzeitig nicht von Skoda stammen würden. Dies würde dazu führen, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handeln würde. Lubberger Lehment machen daher für Ihre Mandantschaft Skoda folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadenersatz
  • Rechtsanwaltskosten


Was ist von der Abmahnung von Skoda und Lubberger Lehment zu halten?

Grundsätzlich muss die Abmahnung von Lubberger Lehment und Skoda absolut ernst genommen werden. Es handelt sich nicht um eine Abzocke oder Rechtsmissbrauch. Auch dürfen im Markenrecht extrem kurze Fristen (1 Woche) gesetzt werden. Die Abmahnung sollte daher keinesfalls ignoriert werden. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können berichten, dass keine Reaktion im Regelfall zu weiteren Kosten durch Gerichtsverfahren führt.

In rechtlicher Hinsicht ist es so, dass die Nennung fremder Marken im Zusammenhang mit den eigenen Produkten nicht zwingend eine Markenrechtsverletzung darstellt. Der Gesetzgeber hat dies sogar in dem § 23 MarkenG ausdrücklich geregelt. Es kommt daher immer auf den Einzelfall und das konkrete Angebot an. Es ist zu prüfen, ob die fremde Marke so benutzt wurde, dass bei den relevanten Verkehrskreisen der Eindruck entsteht, dass es sich um Ware von Skoda handelt. Dies ist in der Regel bei beschreibenden Angaben im Ersatzteilgeschäft (z.B. „passend für“ oder „für“) nicht der Fall. Aber auch ohne Zusätze wie „passend für“ kann die Nennung der Marke in der Gesamtschau in Ordnung sein. Hier kommt es – wie so oft im Markenrecht – auf den Einzelfall an.


Die richtige Reaktion bei einer Abmahnung von Skoda und Lubberger Lehment

Da es häufig auf die konkreten Einzelheiten der angeblich markenverletzenden Benutzung ankommt, empfehlen wir immer, die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. Keinesfalls sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Neben vielen weiteren Punkten müssen die Abgemahnten z.B. Formulierungen wie „5.100“ Vertragsstrafe nicht akzeptieren. Auch die Höhe der geltend gemachten Anwaltskosten sollte fachanwaltlich überprüft werden. Unsere Tipps bei Erhalt einer Abmahnung von Lubberger Lehment und Skoda:

  •     Ruhe bewahren.
  •     Fristen einhalten.
  •     Abmahnung durch spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
  •     Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben.

Weitere Tipps finden Sie unter: Abmahnung Markenrecht – 10 Punkte, die Sie kennen sollten


Dr. Wallscheid & Drouven - Unsere Leistungen im Markenrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Wir haben bereits über diese Abmahnung von Lubberger Lehment berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-skoda-auto-a-s-und-lubberger-lehment-erhalten-wir-helfen/

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