Abmahnung – SKODA AUTO a.s. vertreten durch Lubberger Lehment wegen Markenrechtsverletzung

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Sie haben eine Abmahnung der Firma SKODA AUTO a.s., tr. Vaclava Klementa 869, Mlada Boleslav II, 293 01 Mlada Boleslav, Czech Republic erhalten?

Wir helfen Ihnen!

Mit der Abmahnung wendet sich Skoda gegen den Verkauf von Aufklebern/Stickern, auf denen die Marken und/oder die Zeichen „SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, „SKODA SUPERB“, „SKODA RAPID“, „YETI“, „VRS“ enthalten sind. Der Abgemahnte verkaufte derartige Aufkleber über die Internet-Handelsplattform eBay.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass es sich um Nachbildungen, also Fälschungen handelt. Es liege daher eine Markenrechtsverletzung vor. Ebenso sei der Tatbestand einer unlauteren Rufausbeutung i.S.d. Art. 9 (2) lit. c) UMV erfüllt.

Gefordert wird von der SKODA AUTO a.s. – ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso geltend gemacht werden Auskunfts-, Rechnungslegungs-, Vernichtungs-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche.

Darüber hinaus sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 200.000,00 € (!) erstattet werden.

Achtung! Nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein. So hat etwa das Kammergericht Berlin beim Verkauf von T-Shirts den kennzeichnungsrechtlichen Gebrauch verneint. Es ist daher immer der Einzelfall zu prüfen.

Wir raten dringend einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Markenrechtsabmahnungen sind mit hohen Forderungen verbunden. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärung sind häufig zu weitgehend. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet den Unterzeichner ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung will daher gut überlegt sein.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir haben Erfahrungen aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir vertreten deutschlandweit

Ihr Dr. Stephan Schenk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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