Abmahnung von Sony wegen Markenverletzung und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung

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Zur Prüfung vorgelegt wurde eine Abmahnung der Sony Interactive Entertainment Inc. und der Sony Interactive Entertainment Europe Ltd. wegen Markenverletzung und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung. 

Vorgeworfen wurde der Mandantschaft der Vertrieb von gefälschten Controllern für die Sony PlayStation 4 im Internet. Nach erfolgtem Testkauf soll eine genauere Untersuchung ergeben haben, dass es sich nicht um Controller aus dem Konzern der Rechteinhaberinnen handelt. 

Dadurch sollen Unionsmarkenrechte und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte der Rechteinhaberinnen verletzt sein. Der Konzern der Rechteinhaberinnen vertreibt u.a. Spielkonsolen inklusive entsprechendem Zubehör, welche durch eine Vielzahl von Schutzrechten abgesichert sind. 

Die Rechteinhaberinnen forderten durch die Kanzlei Arnold Ruess zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen für jeden Fall der Zuwiderhandlung auf. Daneben wurden die Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie der Anspruch auf Vernichtung geltend gemacht. In der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist zudem die Verpflichtung zum Ersatz des Schadensersatzes enthalten. 

Darüber hinaus wurde die Erstattung für den Ausspruch der Abmahnung gefordert. Die Streitwerte wurden für die Markenverletzung auf 250.000,- € der Rechteinhaberin und für die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung und Markenverletzung der anderen Rechteinhaberin auf 750.000,- € beziffert. Die Rechtsanwaltskosten wurden in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr nebst Post- und Telekommunikationspauschale, also in Höhe von insgesamt 9.344,- € netto gefordert. 

Haben Sie auch eine markenrechtliche bzw. gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtliche Abmahnung erhalten? Sprechen Sie mich an. Gerne berate ich und vertrete Sie in allen markenrechtlichen und gemeinschaftsgeschmacksmusterrechtlichen Belangen. 


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