Abmahnung von Winterstein wegen Markenrechtsverletzung für u.a. Hollister, Abercrombie, Superdry?

  • 3 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung für u. a. Hollister, Abercrombie oder Superdry erhalten?

Die Rechteinhaber der oben benannten Marken verschicken wegen Markenrechtsverletzungen an ihren Marken durch die Anwaltskanzlei Winterstein zahlreiche Abmahnungen. Wir zeigen Ihnen, auf was es zu achten gilt, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, kennen uns im Markenrecht bestens aus und können Ihnen gut helfen!

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an!

In den häufigsten Fällen handelt es sich bei einer solchen Markenrechtsverletzung um den Verkauf von gefälschten Artikeln oder Kennzeichen, Marken von bekannten Labels auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon, um damit im eigenen Namen und vor allem ohne die erforderliche Lizenz lukrative Gewinne zu erzielen. Häufig werden auch sogenannte Plagiate vorzugsweise in Asien zu günstigsten Preisen gekauft und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um diese gefälschten Markenprodukte ohne die erforderliche Lizenz auf eBay oder Amazon „als echt“ gewinnbringend zu verkaufen.

Unser Ziel: Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro zahlen müssen!

Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

I. Wie wir Ihnen helfen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Achtung:

II. Was verlangen Winterstein Rechtsanwälte mit einer Hollister-Abmahnung? 

Die Winterstein Rechtsanwälte verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von Abercrombie & Fitch, Hollister oder Superdry mittels Abmahnung. 

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 100.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 1.953,90 netto unterlassen, Modeartikel, die mit den streitgegenständlichen Wort-Bildmarken der entsprechenden Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder gefälschte Modeartikel mit der Marke zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht durch den Rechteinhaber oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind. 

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, ein fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

III. Was sollten Sie jetzt nicht tun?

Bleiben Sie nicht untätig!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf. Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden sie nicht erfahren ob es sich um einen fachkundigen Juristen für Markenrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden. Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

IV. Was sollten Sie nun machen?

Werden Sie unbedingt aktiv und holen Sie sich den Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht.

Notieren sorgfältig in der Regel kurz gewählte Frist.

Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt



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