Abmahnung Waldorf Frommer für das Album „Freedom" von Rebecca Ferguson
- 2 Minuten Lesezeit
Die Münchner Rechtsanwälte mahnen nach dem Album Heaven auch das Nachfolgealbum von Rebecca Ferguson „Freedom" ab. Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH werden betroffene Anschlussinhaber aufgefordert, sich strafbewehrt gegenüber Sony zu unterwerfen. Weiter wird - wie seit Oktober 2013 üblich - ein pauschaler Betrag in Höhe von 815 EUR gefordert.
Die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Filesharing-Abmahnungen steigen stetig. Beispielhaft sei hier das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.01.2014 erwähnt, wonach der Anschlussinhaber nicht für die über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen durch andere volljährige Familienmitglieder haftet.
Es sollte bereits im Vorfeld geprüft werden, ob im jeweiligen Einzelfall überhaupt ein Anspruch auf Unterlassung - in welcher Form auch immer - besteht. Der pauschale Ratschlag, modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, ist in vielen Fällen verkürzt bis falsch. Warum sollte sich der Anschlussinhaber lebenslänglich an Sony binden, wenn dazu überhaupt keine rechtliche Veranlassung besteht, zumal ein Unterlassungsvertrag auch Vertragsstrafen im vierstelligen Bereich nach sich ziehen kann. Die Abgabe einer modifizieren Unterlassungserklärung ist nur dann richtig, wenn der Anschlussinhaber entweder selbst geladen hat oder er als sog. Störer für die über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung haftet. Ob tatsächlich eine Störerkonstellation vorliegt, will aber sorgfältig geprüft sein, weil sonst das Risiko eine Unterlassungsprozesses mit immer noch sehr hohen Streitwerten von 10.000 EUR aufwärts besteht.
Ob ein Anspruch auf Zahlung der geforderten 815 EUR besteht, ist ebenfalls am Einzelfall zu prüfen. Sicher ist aber, dass ein Schadensersatzbetrag vom Anschlussinhaber nur dann gefordert werden kann, wenn dieser Täter ist, also selbst für den Upload der Datei verantwortlich ist. Ist der Anschlussinhaber nur Störer, besteht zumindest gegen ihn keinerlei Schadensersatzanspruch. Dann kommt maximal ein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) in Betracht.
Wenn auch Sie von den Abmahnschreiben der Sony Music Entertainment Germany GmbH für das neue Musikalbum von Rebecca Ferguson „Freedom" betroffen sind, nutzen Sie den kostenlosen Ersteinschätzungsservice unserer Kanzlei unter 030 / 323 015 90. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -
Rheinstraße 11
D-12159 Berlin
Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: + 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: + 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de
Artikel teilen: