Abmahnung Waldorf Frommer für Studiocanal GmbH: „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“

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1. Was wird abgemahnt?

Die Abmahnwelle aus München rollt weiter: In meinem heutigen Rechtstipp möchte ich eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für die Studiocanal GmbH besprechen. Auftraggeber der Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, ist die Studiocanal GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“, der kürzlich noch im Kino lief.

2. Welche Forderungen stellen die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer?

Für gewöhnlich wird zunächst die Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrags gefordert. Auffällig ist, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte nunmehr Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 915,- € fordern (in vorherigen Fällen wurde stets 815.- €, also 100.- € weniger, gefordert).

3. Notruf! Abmahnung im Briefkasten vorgefunden, was soll ich tun?

Oberstes Gebot: bitte nicht einschüchtern lassen!

Die Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben üblicherweise beiliegt, sollte keinesfalls unterschrieben werden. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten somit erheblich verschlechtern.

Zuerst muss die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall geprüft werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sollten Sie nämlich nicht verantwortlich sein, bräuchten Sie auch nicht reagieren, außer die unberechtigte Forderung kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sofern aber eine nachweisbare Urheberrechtsverletzung zu Ihren Lasten vorliegt, wäre zu empfehlen, innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei sind wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsverteidigung gerne behilflich. Wir kennen die Abmahner genau und können daher gut einschätzen, wie zu reagieren ist.

4. Empfehlenswertes Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung

  • Keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten
  • Keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
  • Fristen unbedingt beachten
  • Keine vorschnellen Zahlungen
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Spezialisierung Urheberrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf den Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ erhalten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne weiter. Uns ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch (zunächst völlig unverbindlich). Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Zur Vorbereitung wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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