Abmahnung Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH: „Mad Max: Fury Road“ (Film)

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt wie eh und je Abmahnung im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH besprechen. Aktuell sind zahlreiche Abmahnungen in Bezug auf den Film „Mad Max: Fury Road”, der noch vor kurzem im Kino lief, im Umlauf.

2. Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Zunächst fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und darüber hinaus die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 915.- €

Ganz wichtig: 

  1. Bitte lassen Sie sich nicht unterkriegen und geben Sie nicht klein bei!
  2. Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten und unterschreiben Sie nichts!

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Zunächst muss Ihr Fall geprüft werden, was die geeignete Reaktion für Sie ist.  Eine pauschale Antwort, die auf alle Fälle zutrifft, gibt es leider nicht. Sofern Sie nämlich nicht verantwortlich sind, besteht überhaupt kein Handlungsbedarf. In diesem Fall bräuchten Sie die unberechtigte Forderung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollten sich die Vorwürfe aus der Abmahnung allerdings bestätigen (und nur dann!), wäre Ihnen anzuraten, innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Ich vertrete seit mehreren Jahren Mandanten gegen Waldorf Frommer und weiß daher genau, wie zu reagieren ist.

4. Soforthilfe bei einer Abmahnung!

  • Keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aufnehmen!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Fristen einhalten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen an Waldorf Frommer!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt (Fachrichtung Urheberrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf den Film „Mad Max: Fury Road” erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne weiter. Mir ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen.

Nutzen Sie einfach und bequem die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden könnten.

Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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