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Abmahnung Waldorf Frommer - Menschen

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Menschen im Auftrag des Rechteinhabers mit einer Forderung in Höhe von 815,00 Euro.

Der Gang zum Briefkasten kann für viele Internetanschlussinhaber in den vergangenen Tagen für reichlich Unruhe sorgen, sollte dort eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München eingegangen sein. Im Auftrag des Rechteinhabers mahnen die Anwälte aus München diejenigen ab, denen zur Last gelegt wird, den Film unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird konkret aufgefordert einen Geldbetrag in Höhe von 815 € zu Zahlen und eine Strafe wird Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen diese Forderung kann sich der Betroffene wehren.

Denn die Kanzlei Waldorf Frommer geht in der Abmahnung wegen des Films Menschen grundlegend davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall, nur selten sind die Abmahnfälle so einfach gelagert, wie es in der Abmahnung dargestellt wird. Oftmals haben Dritte, wie zum Beispiel Familienangehörige oder Freunde, die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall muss die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Menschen geprüft werden. Doch auch dann, wenn der registrierte Anschlussnehmer Inhaber die Rechtsverletzung direkt begangen hat, kann die Geldforderung der Abmahnung geprüft werden, mit dem Ziel, unberechtigte Anteile zurückzuweisen.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Menschen geht es nicht nur um Geld. Hauptteil der Forderung ist der Unterlassungsanspruch. Der Betroffene wird aufgefordert, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Damit der Rechteinhaber eine gewisse Sicherheit hat, dass keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden, muss der Betroffene eine so genannte Unterlassungserklärung abgeben. In der Regel ist der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Menschen bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte jedoch nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit besteht, eine veränderte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Wer die in den Abmahnungen mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet, der schwächt seine oft noch gute Ausgangslage und hat nur wenig Chancen, den geforderten Geldbetrag zurückweisen.

Daher sollte nach dem Erhalt der Abmahnung und vor einer Reaktion zeitnah Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen werden, um die Angelegenheit zu besprechen. Die Dr. Wachs Rechtsanwälte bieten die Möglichkeit, die Angelegenheit kostenlos im Rahmen einer Ersteinschätzung zu besprechen. Gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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