Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - „Man lernt nie aus“ - Bundesweite Hilfe

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Waldorf Frommer – Abmahnung – „Man lernt nie aus“ – Warner Bros. Entertainment GmbH – € 815,00

Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films „Man lernt nie aus“ oder eines anderen Films oder einer Serie erhalten? Die Münchner Anwälte fordern von Ihnen eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit horrender Vertragsstrafe sowie € 815,00? Sie wissen gar nicht, wie es zu diesen Vorwürfen kommen konnte? Lesen Sie hier weiter, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Was ist eine Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“?

„Man lernt nie aus“ (Originaltitel: The Intern) ist eine US-merikanische Filmkomödie mit Robert De Niro, Anne Hathaway, Nat Wolff und Adam DeVine in den Hauptrollen. Er kam am 24. September 2015 in die deutschen Kinos. Der Film ist eine Hollywood-Komödie über einen Rentner, der ein Praktikum in einem hippen New Yorker Internet-Start-up absolviert

„Man lernt nie aus“ ist ein Film der Warner Bros. Entertainment GmbH. Diese hat die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beauftragt. Betroffen sind unzählige Filme und Serien. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern eine Unterlassungserklärung sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von € 815,00 und behaupten, dass der Abgemahnte als Täter und Störer haftet. Dies ist jedoch oft überhaupt nicht der Fall.

Wer haftet überhaupt für die Urheberrechtsverletzung?

Es haftet nur der Täter oder der Störer. Ob und in welcher Höhe eine Einstandspflicht für die behauptete Urheberrechtsverletzung besteht, kann ausschließlich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Alleine aus der Tatsache, dass der Internetanschluss von einer bestimmten Person bereitgestellt wird, kann keine Verantwortlichkeit gefolgert werden.

Haftung kann vollständig entfallen!

Sofern der Anschlussinhaber nicht selbst, sondern jemand anders (Partner, Mitbewohner, Kinder etc.) den Film „Man lernt nie aus“ angeboten hat, haftet der Anschlussinhaber allenfalls als sog. Störer. Hat er zudem keine Belehrungspflichten verletzt, so entfällt die Haftung sogar komplett. Daher ist es unbedingt notwendig, die Einzelheiten des Sachverhalts mit einem spezialisierten Anwalt für Filesharingsrecht zu besprechen.

In diesen Fällen sollten Sie keinesfalls vorschnell eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben. Denn wenn Sie überhaupt nicht haften, ist es überhaupt nicht notwendig, sich an diesen lebenslang gültigen Vertrag zu binden.

Kostenlose Erstberatung nutzen: Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Man lernt nie aus“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Pan“.


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