Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Pan“ - | Bundesweite Hilfe und Tipps

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung aus München erhalten, weil Sie angeblich den Film „Pan“ in einer Internettauschbörse verbreitet haben? Die für Abmahnungen im Bereich Filesharing bekannte Kanzlei wirft den Abgemahnten die Verbreitung des Films „Pan“ über Filesharing-Systeme vor. Auftraggeber der Kanzlei ist in diesem Fall die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Was wollen Waldorf Frommer in der Abmahnung von mir?

Waldorf Frommer fordert von dem jeweiligen Abgemahnten die sofortige Löschung der Datei mit dem Film „Pan“, die angeblich über Internettauschbörse angeboten wurde. Darüber hinaus sollen Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben – dies ist der zentrale Anspruch der Abmahnung. Zudem werden € 815,00 gefordert, was Abgemahnte oft falsch als das Schlimmste an der Abmahnung empfinden. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert einen Betrag von € 600,00 als Schadensersatz und einen Betrag von € 215,00 an Anwaltskosten – insgesamt eine Summe von € 815,00.

Wer muss eine Unterlassungserklärung wegen „Pan“ abgeben?

Oftmals liest man im Internet, der Abgemahnte solle bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung sofort eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben und die Sache sei dann damit mehr oder weniger erledigt.

Das ist jedoch sträflich falsch gedacht. Denn egal, ob man eine solche Erklärung abgibt – abgesehen von dem lebenslangen Risiko einer Vertragsstrafe von € 5000 bei einem Verstoß – oder nicht, Waldorf Frommer werden auf die € 815,00 nicht freiwillig verzichten. Niemals ist die Sache mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt. Ganz im Gegenteil: Sollte es zu einem Verstoß in Zukunft kommen (z. B. ein Mitbewohner bietet den Film „Pan“ erneut an), so werden Sie kaum eine Chance haben, die geforderte Vertragsstrafe von € 5000 abzuwehren.

Darüber hinaus bedenken Sie bitte, dass wirklich nur derjenige eine Unterlassungserklärung abgeben muss, der als Täter oder sog. Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Pan“ haftet.

Was haftet nicht bei einer Waldorf Frommer Abmahnung?

Wenn Sie als Inhaber des Internetanschlusses die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht. Störer sind Sie aber nur dann, wenn Sie selbst Belehrungs-, Verbots- oder Aufklärungspflichten bezüglich des Täters verletzt haben. Oft bestanden solche Pflichten überhaupt nicht, so dass Sie komplett unverantwortlich dafür sind, dass der Film „Pan“ angeboten wurde. Dann müssen Sie weder eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, noch überhaupt etwas bezahlen.

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung für eine Aufklärung über die Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Fall. Ich kann Ihnen meist bereits bei einem Erstgespräch sagen, ob Sie haften oder nicht und Ihnen eine maßgeschneiderte Lösungsmöglichkeit zeigen, die von dem üblichen (und teilweise falschen) Rat „Sie müssen zunächst eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben“ erheblich abweicht.

Kostenlose Erstberatung nutzen: Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Pan“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Mistress America“.


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