Abmahnung Waldorf Frommer: Teen Titans: Der Judas-Auftrag

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Teen Titans: Der Judas-Auftrag". Teen Titans: Der Judas-Auftrag (Originaltitel: Teen Titans: The Judas Contract) ist ein Direct-to-DVD, Superhelden Animationsfilm. Er ist der 28. Film in der Reihe aus dem Original DC-Universum. Im Januar 2017 wurden erste Bilder des Films veröffentlicht. Der erste Trailer erschien zusammen mit einem Filmclip Anfang Februar 2017. Der deutsche Verkaufsstart war am 6. Juli 2017. Teen Titans: Der Judas-Auftrag wurde krotisch aufgenommen. Während manche ihn durchaus positiv bewerteten, kritisieren andere, dass es ohne Kenntnis der vorherigen Episoden nahezu unmöglich ist, der gedanklichen Vorstellung der Story überhaupt ztu folgen. 


schwierig sei, der Story überhaupt folgen zu können.

„Von allem etwas, aber nichts so richtig...; Neueinsteiger haben von vornherein keine Chance, sich hier zurechtzufinden, da der Film auf jegliche Einführungen verpasst...; ...der Animationsfilm ist typische Comic-Massenware.“

– Oliver Armknecht: film-rezensionen.de 

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films Teen Titans: Der Judas-Auftrag verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Teen Titans: Der Judas-Auftrag"

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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