Veröffentlicht von:

Abmahnung Waldorf Frommer: TV-Serie „Modern Family" - reagieren Sie richtig!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wegen Filesharings der TV-Serie „Modern Family“ (Season 7) mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH weiter ab. Im Abmahnschreiben („Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“) wird behauptet, der Anschlussinhaber habe mittels Filesharings die Folge „Clean For A Day“ über eine Tauschbörse angeboten. Der Betroffene wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben; darüber hinaus wird verlangt, dass er einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 469,50 Euro zahlt.

Muss ich eine Unterlassungserklärung für „Modern Family“ abgeben?

Ich rate dringend davon ab, die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Zunächst ist festzustellen, ob Sie überhaupt eine Haftung trifft. Hier kommt entweder eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht. Besteht eine Haftung, ist die Unterlassungserklärung abzuändern (modifizierte Unterlassungserklärung). Wenn keine Haftung besteht, gibt es keinen Grund eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Muss ich den geforderten Betrag bezahlen?

In erster Linie gilt es zu überprüfen, ob Sie die Urheberrechte der Twentieth Century Fox verletzt haben. Häufig ist nicht der Empfänger des Abmahnschreibens der Täter, sondern Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste, die zum angegebenen Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu ihrem Internetanschluss hatten. Dabei müssen Sie nicht beweisen, dass Sie nicht der Täter waren. Sie müssen aber detailliert und plausibel die Tatsachen schildern, warum ein Anderer als Täter in Betracht kommt. Diesem Vortrag zu sog. sekundären Darlegungslast kommt in den Filesharing-Fällen entscheidende Bedeutung zu. Dabei sind die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung, welche regional unterschiedlich sein können, zu beachten.

Gelingt eine Entlastung der Täterhaftung, kann Sie lediglich eine Störerhaftung treffen, mit der Folge, dass Schadensersatz nicht zu zahlen ist. Auch die Störerhaftung entfällt, wenn Sie die Nutzer Ihres Anschlusses ausreichend belehrt haben oder eine Belehrung entbehrlich war. Letzteres ist vor allem bei volljährigen Familienangehörigen der Fall.

Bleiben Sie ruhig – nutzen Sie mein Angebot einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Wenn auch Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Ihrem Briefkasten finden, ist das kein Grund zur Unruhe. Informieren Sie sich z. B. auf meinen Internetseiten (www.anwaltskanzlei-pantke.de/urheberrecht-abmahnung/filesharing-abmahnung) über Abmahnungen.

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen mich in der Regel von 8 bis 20 Uhr. Wenn Sie sich anschließend entscheiden, mich mit Ihrer außergerichtlichen Vertretung zu beauftragen, übernehme ich Ihr Mandat zu einem fairen, vorher zwischen uns vereinbarten Festpreis.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Pantke

Beiträge zum Thema