Abmahnung Waldorf Frommer Twentieth Century Fox Home Entertainment -Homeland - Staffel 1 - Folge 2: 682 €

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Waldorf Frommer Abmahnung Abmahnung vom 19.04.2013 mit Betreff "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss" vom 29.01.2013!

Als illegales Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss soll der Film

Homeland - Staffel1- Folge 2 (TV-Folge lang)

mittels Tauschbörse im Internet Dritten verfügbar gemacht worden sein.

 Diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt am Main, und datieren beispielsweise vom 19.04.2013.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Fernsehserie „Homeland - Staffel 1 - Folge 2 (TV-Folge lang)" am 29.01.2013, also ca. 3 Monate vor der Abmahnung,  in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten zu haben. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH   habe die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk eingeräumt erhalten.

Folgende Daten werden genannt:

Dateiname: Homeland - Staffel 1 Folge 2"

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  

Datum / Uhrzeit: z.b. 29.01.2013, 10:50:51 bis 29.01.2013,  11:15:32

IP-Adresse: z.B. 123.456.7.89

Ferner wird in einem gesondert beigefügten Ermittlungsdatensatz der Provider, die Benutzerkennung und der Anschlussinhaber genannt. Ferner wird neben dem Beginn zeitlichen Beginn des Angebots das Ende des Angebots, IP-Adresse, File Hash und das Werk genannt.

Im Rahmen des zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens hat das zuständige Landgericht (der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung stets beigefügt) mit Beschluss dem Provider gestattet, Auskunft über die Identität des zugehörigen Anschlussinhabers zu erteilen. Der Provider habe daraufhin mitgeteilt, dass die ermittelte IP-Adresse dem Anschluss des Anschlussinhabers zum Zeitpunkt der festgestellten Urheberrechtsverletzung zugewiesen war.

Der Anschlussinhaber wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben (Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt) und eine pauschale Zahlung von 682,00 € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist  für die Abgabe der Unterlassungserklärung und eine etwas längere Frist für die Zahlung des geforderten Schadensersatzes gesetzt.

Anmerkung aus rechtlicher Sicht:

Auffallend ist, dass in den neuen Abmahnungen die verlangte Zahlungshöhe von den bisherigen Abmahnungen abweicht. Bislang wurden bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bei Filmen stets Beträge von 956,00 EUR verlangt. Bei den neuen Abmahnungen in Bezug auf die Serie Homeland geht es um Beträge von 682,00 EUR. Dies ist möglicherweise ein Vorgriff darauf, dass der Gesetzgeber künftig die Abmahnkosten begrenzen will.

Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber oder durch denselben Rechtinhaber muss gesehen werden. Es gibt aber Möglichkeiten, um Folgeabmahnungen zu verhindern.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte  nicht ohne Prüfung unterschrieben werden. Regelmäßig empfehlen sich Abwandlungen in Form einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung.

Ob die Forderung zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Ggf. kommt auch eine vergleichsweise Einigung in Frage, die eine Reduzierung der Forderung beinhaltet.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sind verstärkt dazu übergegangen, notfalls auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung die Ansprüche weiter zu verfolgen. Ein Ignorieren der Abmahnung kann daher erhebliche finanzielle Folgen haben.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht
 

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