Abmahnung Waldorf Frommer wegen dem Film „Breathe In - Eine unmögliche Liebe“ - Was tun? So reagieren Sie richtig

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Mir liegen mehrere Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen des Film „Breathe In – Eine unmögliche Liebe“ des Filmrechteinhabers Universum Film GmbH vor. Darin werfen die Münchner Rechtsanwälte für ihren Auftraggeber den betroffenen Inhabern von Internetanschlüssen vor, er sei als Täter oder Störer für das illegale Anbieten des Films „Breathe In“ in Internettauschbörsen verantwortlich. Die Abgemahnten sollten daher € 815,00 bezahlen sowie einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterschreiben.

Waldorf Frommer Abmahnungen oft nicht rechtens

Die Schreiben von Waldorf Frommer sind selbstverständlich sehr zu Gunsten des Auftraggebers formuliert und scheinen keine Angriffsmöglichkeit zu bieten.

Das Gegenteil ist oft der Fall. Sobald andere Personen im Haushalt des Betroffenen wohnen und als Täter in Frage kommen, so sieht die Rechtslage nämlich entscheidend anders aus. Denn dann kommt es darauf an, ob dem Betroffenen bezüglich der anderen Personen (Kinder, Partner, Mitbewohner, Mieter etc.) Pflichten oblagen und ob er diese Pflichten verletzt hat. Eine automatische Haftung des Anschlussinhabers ist ein modernes Internetmärchen und trifft nicht zu. Stattdessen haftet er in vielen Fällen überhaupt nicht.

Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass der Anschlussinhaber bei der ersten Abmahnung nicht für volljährige Kinder haftet. Dasselbe gilt für einsichtsfähige minderjährige Kinder, wenn diese vor der Urheberrechtsverletzung belehrt wurden.

Keine Haftung – keine modifizierte Unterlassungserklärung

Haftet der Abgemahnte bei der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Breathe In“ nicht, weil er keine Pflichten verletzt hat, so muss er selbstverständlich keine Unterlassungserklärung abgeben, erst Recht keine modifizierte. Warum soll er denn eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn er nichts gemacht hat, die Geldforderungen jedoch zurückweisen? Das ist vollkommen unlogisch. Ein solches Vorgehen wäre nicht einmal konsequent, wenn er tatsächlich haften würde.

Wenn Sie der Anschlussinhaber sind und keine Pflichten verletzt haben, so sind Ratschläge und Hinweise wie

„In jedem Fall sollten Sie eine abgeänderte Unterlassungserklärung (UE) abgeben, um ggf. ein teures Verfügungsverfahren zu vermeiden.“

oder

„Die Original-UE, die der Abmahner beigefügt hat, enthält ein Schuldeingeständnis.“

falsch. Der Bundesgerichtshof hat eindeutig entschieden, dass eine Unterlassungserklärung nie ein Schuldeingeständnis darstellt. Außerdem ist die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer aus dem Jahre 2015 nicht mehr zugunsten des Abgemahnten modifizierbar, wenn dieser tatsächlich Täter oder Störer ist. Wer den Film „Breathe In“ heruntergeladen hat, der hat rechtlich tatsächlich wenig Chancen, etwas gegen die Waldorf Frommer Abmahnung auszurichten, außer eben das Verjährungsende (in 3 Jahren zum Jahresende) abzuwarten.

Was tun nach einer Waldorf-Frommer-Abmahnung? Richtig reagieren!

Lassen einen erfahrenen Anwalt prüfen, ob Sie als Abgemahnter überhaupt als Täter oder Störer haften. Sobald Dritte den Film „Breathe In“ angeboten haben, besteht in vielen Fällen eine Verteidigungsmöglichkeit, insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt hat. Dann haftet auch oft niemand, wenn der Täter nicht bekannt ist.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die beste Vorgehensweise für Sie ist. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


http://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsreif-film-abmahnung-waldorf-frommer-was-tun-wie-reagieren_067634.html


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