Abmahnung wegen „Batman: Soul of the Dragon“ von Frommer Legal erhalten? Wir helfen Ihnen gern

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer sind die Abmahner?

Die mittlerweile bekannte Kanzlei Frommer Legal aus München mahnt derzeit wieder im Auftrag der Filmproduzentin Warner Bros. Entertainment GmbH angebliche Verstöße des Urheberrechts an den Film „Batman: Soul of the Dragon“ ab.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Kanzlei Frommer Legal verlangt im Einzelnen, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, welches Sie in der Abmahnung beifügen und eine Zahlung in Höhe von 935,80 € leistet. Diese Summe setzt sich aus dem geforderten Schadensersatz und der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zusammen.

Achtung! Wir raten ihnen die Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu Unterzeichnen. Des Weiteren sollten sie keinesfalls die Zahlung sofort leisten.

3. Abmahnung im Briefkasten und jetzt?

Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie diese ernst und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ebenso sollten Sie Ruhe bewahren und sich an einem spezialisierten Anwalt wenden. Fall Sie vorschnell und unüberlegt handeln könnte es zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.

Der Fall sollte durch einen Anwalt geprüft werden, um zu wissen, wie man am besten handelt. Durch diese Überprüfung kann ergeben, dass sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind. Dann reicht eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderung aus. Vorausgesetzt es ist beweisbar, dass Sie den Urheberrechtsverstoß begangen habe, so sollten Sie dann innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. In dieser Angelegenheit ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven sehr gerne behilflich.

4. Die richtige Verhaltensweise!

•             Wichtig! Zunächst Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln

•             Keinen Kontakt zu den gegnerischen Rechtsanwälten aufnehmen!

•             Die geforderte Summe nicht voreilig Zahlen

•             Ohne weitere Prüfung weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige             

               Unterlassungserklärung aus dem Internet unterzeichnen

•             Angegeben Fristen der Gegenseite einhalten

•             Vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (Urheberrecht)auf!

 

Gerne können Sie uns bei einer Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Batman: Soul of the Dragon“ kontaktieren. Die spezialisierte Kanzlei Dr. Newerla wissen, wie man mit den Abmahnern umgeht. Bundesweite Mandate übernehmen wir ebenso zu kostengünstigen Festpreisen. Sie können uns unverbindlich zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9 zukommen lassen. 

Wir helfen Ihnen: schnell, günstig, zuverlässig!


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