Abmahnung wegen des Vorwurfs "Handeln als Schein-Privater" bei eBay

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Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen des angeblichen Handels als Privater auf eBay, obwohl eigentlich ein gewerbliches Handeln vorliegen soll, zur Bearbeitung vorgelegt. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden hier immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

In einer aktuellen Mandatsanfrage ist uns insofern bekannt geworden, dass Herr Kevin Birk in einer solchen Angelegenheit den Rechtsanwalt Jens Reininghaus mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt hat und nunmehr mittels einer Abmahnung gegen scheinprivaten Handel auf eBay vorgeht.

Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Nach dem deutschen Recht ist dieser Weg sinnvoll, wenn eine Angelegenheit ohne zeitaufwendiges und kostenintensives Gerichtsverfahren geklärt werden soll.

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung verfolgt?

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

In erster Linie geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Zu den Ansprüchen gehört der Erstattungsanspruch. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Zusätzlich regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Besonders wichtig: der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Sowohl eine einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Langfristig muss andererseits bedacht werden, dass nach einer abgegebenen Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft von Bedeutung.

Erstattungsansprüche, die neben dem Unterlassungsanspruch erhoben werden, sind dagegen nur ein Teilproblem. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Die Reaktion nach einer Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Die richtige Antwort ist hier immer auf den Einzelfall zu beziehen und kann nicht allgemein gegeben werden. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Handeln Sie auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Anwalts in Anspruch.

  • Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf.
  • Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen.
  • Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten.

Gern stehe ich Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit zur Seite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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