Abmahnung wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular (Wettbewerbsrecht)

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Momentan liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes beim Verkauf von Haushaltswaren an Verbraucher über eBay vor. Mit der Abmahnung wird das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars als Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung gerügt.

Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung verlangt.

Überblick: Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Üblicherweise werden mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Vereinfacht ausgedrückt ist Inhalt eines Unterlassungsanspruchs, dass ein rechtswidriges Verhalten für die Zukunft abzustellen ist. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Es reicht grundsätzlich nicht aus, den Rechtsverstoß nur abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Daneben regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Anspruch auf Unterlassung

Die größte Bedeutung kommt dem erhobenen Unterlassungsanspruch zu. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Kurzfristig geht es dabei um die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu verhindern. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung bei einem erneuten Verstoß eine Unterlassungsstrafe drohen kann.

Unternehmer müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Von hohen Kosten im Einzelfall sollte man sich hier nicht ablenken lassen.

Reaktion auf eine Abmahnung

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Bevor eine Reaktion erfolgt, müssen Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  • Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  • Nehmen Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch

Bei Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht helfe ich Ihnen gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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