Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Anwalt für Urheberrecht kontaktieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine Abmahnung wegen Filesharing, z.B. von der Kanzlei FROMMER LEGAL, kann eine stressige Erfahrung sein. Dennoch gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um auf eine etwaige Abmahnung angemessen zu reagieren. Dazu im Folgenden:

1. Ruhe bewahren und prüfen:

Die erste und wichtigste Reaktion auf eine Abmahnung wegen Vorwurf des verbotenen sog. Filesharing ist, Ruhe zu bewahren und die Abmahnung sorgfältig zu prüfen. Überprüfen Sie, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und ob sie alle erforderlichen Informationen enthält. Ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann Sie hierbei unterstützen!

2. Anwaltliche Beratung einholen:

Um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Urheberrecht zu wenden. Ein solcher kann die Abmahnung und die zugrunde liegenden Umstände prüfen und Ihnen rechtliche Ratschläge geben.

3. Fristen beachten:

Achten Sie sorgfältig auf eventuelle Fristen in der Abmahnung. In der Regel wird in der Abmahnung eine kurze Frist für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Bei Nichteinhaltung kann es in geeigneten Fällen sein, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wird. Ihr Anwalt kann Ihnen bei der Einschätzung der Situation behilflich sein.

4. Keine voreiligen Zahlungen:

Zahlen Sie nicht voreilig die geforderte Summe aus der Abmahnung. Lassen Sie den Betrag von Ihrem Anwalt überprüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls über eine angemessene Lösung.

5. Unterlassungserklärung prüfen:

Wenn in der Abmahnung eine Unterlassungserklärung enthalten ist, was wie oben dargestellt der Regelfall sein dürfte, sollten Sie diese keinesfalls vorschnell unterschreiben. Lassen Sie die Unterlassungserklärung von Ihrem Anwalt überprüfen, da sie einem zwingend einzuhaltenden Vertrag gleichkommt.

Diese Schritte sollen Ihnen dabei helfen, sich angemessen gegen eine Abmahnung wegen Filesharing zu verteidigen. Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts ist unerlässlich, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und die besten Schritte für Ihre individuelle Situation zu bestimmen.

Ihre KANZLEI 441 berät Sie gerne!

KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de

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Foto(s): RA Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland

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