Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten? – Wir helfen Ihnen!

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Eine markenrechtliche Abmahnung sollte sehr ernst genommen werden. Im Vergleich zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind die Streitwert deutlich höher (zwischen 50.000 € und 300.000 €. Auch die Folgen sind viel weitrechender. Insbesondere soll der Abgemahnte neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung umfassend Auskunft geben und sieht sich Schadenersatzansprüchen ausgesetzt.

Es sollte daher genau geprüft werden, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und welche Möglichkeiten der Verteidigung es gibt.

Folgende Punkte sollten in jedem Fall geprüft werden:

  • Hat das abgemahnte Unternehmen geschäftlich gehandelt?
  • Ist das  beanstandeten Zeichen identisch oder verwechselbar ähnlich?
  • Wurde das Zeichen markenmäßig genutzt?
  • Liegt eine zulässige Nutzung vor (§ 23 MarkenG )?
  • Ist an der Marke des Abmahner Erschöpfung eingetreten
  • Nutzt der Abmahner seine Marke überhaupt?
  • Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
  • Hat man ein prioritätsälteres Recht am dem Zeichen?

Hinzu kommen noch weitere Punkte, die im Einzelfall geprüft werden sollten. Auch sollte das Kostenrisiko für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung besprochen werden.

Aber auch bei einer berechtigten Abmahnung sollte genau erörtert werden ob und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Ebenso sollte genau abgewogen werden wie umfassend man Auskunft erteilt. Ebenso können auch Regressansprüche gegen Dritte bestehen, wenn man die streitgegenständliche Zeichen von einem Dritten zur Verfügung erhalten hat.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nichts ungeprüft unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Wir sind seit Jahren auf das Markenrecht spezialisiert. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und  Prüfung von markenrechtlichen Abmahnungen an. Sofern erforderlich formulieren wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung  und führen Verhandlungen mit dem Abmahner. Oft lassen sich auch im Fall einer berechtigten Abmahnung die Forderungen mit entsprechender Argumentation reduzieren. Ebenso übernehmen wir selbstverständlich auch die Verteidigung in einem Gerichtsverfahren.

Senden Sie uns einfach die Abmahnung per Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 0421 – 56638780






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