Abmahnung wegen unzutreffender Kennzeichnung von Produkten mit Kaschmir / Pashmina

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Kürzlich wurde mir eine Abmahnung wegen unzutreffender Angaben zur Textilkennzeichnung (betreffend Produkte mit Kaschmir bzw. Pashmina) zur Bearbeitung vorgelegt. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Eine Einführung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Inhalt einer Abmahnung sind verschiedene rechtliche Ansprüche.

In erster Linie geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Ein Unterlassungsanspruch kann normalerweise nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Beispielsweise gehört zu den weiteren Ansprüchen der Anspruch auf Kostenerstattung. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Ferner gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch andererseits steht nicht so sehr im Vordergrund. Von hohen Kosten im Einzelfall sollte man sich hier nicht ablenken lassen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. In jedem Fall ist es hilfreich, einen Rechtsanwalt mit der Beratung zu beauftragen. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Was Sie tun können

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun – idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt – einer Lösung zuführen.

  •  Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  •  Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab – möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  •  Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren – es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  •  Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  •  Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten

Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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