Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wegen des illegalen Downloads durch den Ehegatten

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Haben Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Downloads von Musik- oder Filmwerken durch eine der gängigen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte erhalten, weil Ihnen vorgeworfen wird, Sie hätten im Rahmen einer Tauschbörse im Internet durch den Down-/Upload von internationalen Hits wie die neuesten Topacts von Lady Gaga oder Madonna usw. das Urheberrecht dieser prominenten Persönlichkeiten verletzt?

Sie wissen jedoch ganz genau, dass Sie den Download nicht vorgenommen haben, sodass an sich nur noch denkbar ist, dass der illegale Download entweder durch den Ehepartner vorgenommen oder aber die IP-Adresse durch die Programme der Abmahnkanzleien falsch ermittelt wurde.

In jedem Falle lohnt es sich, Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht aufzunehmen und nicht den Kontakt zur Abmahnkanzlei zu suchen!

Das OLG Köln hat nunmehr mit Urteil vom 16.05.2012, Aktenzeichen: 6U239/11 die gängige Rechtsmeinung bestätigt, dass Ehepartner, unter dessen Namen der Internetanschluss gemeldet ist, seinen Partner nicht ohne Anlass bei dessen Nutzung beaufsichtigen muss. Gleiches hat das AG Frankfurt mit Urteil vom 25.05.2012, Aktenzeichen: 32C157/12 entschieden.

Sollten Sie hierzu dennoch in Anspruch genommen sein, notieren Sie bitte die kurze Frist, unterzeichnen Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht den geforderten Schadensersatzbetrag oder die Anwaltskosten, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben. Wir können Ihnen sehr gut helfen.

In 95 % aller Fälle haben wir bei Beachtung dieser wenigen Regeln für unsere Mandantschaft erreicht, dass die Schadensersatzforderung ganz oder zumindest fast ganz abgewendet werden konnte. Wir helfen Ihnen gerne.

Rechtsanwalt Georg Schäfer

Sonnenstraße 6

80331 München



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