Abmahnung Wettbewerbsrecht - Werbung mit Herkunftsangaben / Mondpreisen

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkofer vorgelegt. Die Anwaltskanzlei Schleinkofer mahnt Wettbewerber im Auftrag der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG ab.

Gegenstand der Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkofer ist der angeblich wettbewerbswidrige Vertrieb eines Messersets. Gerügt werden falsche Herkunftsangaben und die Werbung mit Mondpreisen.

Herkunftsangaben:

Die Werbung mit der Angabe „Schweizer Messerset“ kann wettbewerbswidrig sein, wenn es sich um ein Messerset handelt, welches nicht in der Schweiz hergestellt wurde und wenn der Verkehr auf die Herkunft der Ware Wert legt.

Mondpreise:

Häufiger Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist die Werbung mit sog. „Mondpreisen“.

Hierbei handelt es sich um eine Werbung mit Preisangaben, welche dem Geschäftsverkehr suggerieren sollen, die Ware sei besonders günstig.

Dies ist immer dann wettbewerbsrechtlich relevant, wenn der angegebene Preis zu keinem Zeitpunkt wirklich gefordert wurde.

Die Werbung im Internet kann schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Mitbewerber führen.

Betroffene Unternehmer sollten die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Nicht empfehlenswert ist es, die geforderte Unterlassungserklrärung ungeprüft zu unterschreiben.

Dr. Wallscheid & Drouven Fachkanzlei für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrecht

Wir vertreten seit Jahren bundesweit Unternehmer, die eine Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung erhalten haben. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr kompetenter Ansprechpartner im Falle einer werberechtlichen Abmahnung.

Betroffenen Unternehmen bieten wir eine erste kostenlose Einschätzung der Reaktionsmöglichkeiten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung eingescannt per E-Mail an die im nebenstehenden Autorenprofil genannte Adresse.


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