Abmahnungen der iOcean UG wegen fehlender OS-Verlinkung

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Ein Rechtsanwalt aus Berlin ist bereits für das Versenden von Abmahnungen bekannt. Aktuell wird darüber berichtet, dass er im Auftrag der iOcean UG Schreiben an Großhändler verschickt, welche ihre Produkte auf der Plattform eBay.de vertreiben. 

Die von den Abmahnungen Betroffenen betreiben nach Ansicht der iOcean UG einen unternehmerischen Onlinehandel, ohne dabei die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen. Gerügt wird insbesondere das Fehlen einer Verlinkung zur OS-Plattform. Dadurch läge ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, welcher Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber wie der iOcean UG begründen würden.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist bereits beigefügt. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten i. H. v. 334,75 Euro verlangt. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung bis zum Ablauf der gesetzten Frist, wird die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angekündigt. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollten auch Sie eine solche oder ähnliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, wird empfohlen: Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie für die Wettbewerbsverletzung verantwortlich sind und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung der in der in der Erklärung bestimmten oder noch unbestimmten Vertragsstrafe und zur Erstattung der vollständigen Abmahn- und Anwaltskosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie eine Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich jedoch nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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