Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf und Frommer wegen Urheberrechtsverletzung

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Momentan werden wieder Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet ausgesprochen. Dem Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, einen Film in Internettauschbörsen unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

In diesem Zusammenhang wird behauptet, dass durch die IT-Firma Ipoque GmbH mit Sitz in Leipzig eine IP-Adresse ermittelt wurde, die dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet gewesen sein soll. Da ein Internetanschluss jedoch nicht ausschließlich von dem jeweiligen Anschlussinhaber genutzt wird, kann damit noch nicht gesagt werden, dass dieser den Film auch tatsächlich anderen Internetnutzern zum Download angeboten hat.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht jedoch eine Vermutung dahingehend, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch derjenige ist, der die Tauschbörsensoftware bedient hat. Den Anschlussinhaber trifft in einem solchen Fall eine sog. sekundäre Darlegungslast. Er muss daher unter anderem mitteilen, wer außer ihm Zugang zu seinem Internetanschluss hatte. In welchem Umfang ein solcher Vortrag zu erfolgen hat, um der sekundären Darlegungslast zu genügen, ist in der Rechtsprechung allerdings noch sehr umstritten.

Insoweit lohnt es sich, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Eine solche Erklärung kann unter Umständen sehr weitreichende Folgen haben.


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