Abmahnungen durch IDO-Verband

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Der IDO-Verband mahnt seit Jahren Unternehmen für die verschiedensten Dinge ab. Auch uns liegen Fälle vor. Wir erklären, wie man gegen die Abmahnung vorgehen sollte!

Was macht der IDO-Verband?

Der „IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ setzt sich für seine Mitglieder für die Umsetzung und Einhaltung des Rechts ein. Er geht im Namen auch gegen Wettbewerbsverstöße vor und mahnt unter anderem Fehler in Widerrufsbelehrungen oder AGB ab und auch Verstöße gegen die Preisabgabenverordnung durch fehlende Grundpreisangaben, Links zur OS-Plattform und Werbung mit Garantien ab.

Darf der IDO-Verband Abmahnungen aussprechen?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Verbände dürfen unter bestimmten Umständen Abmahnungen aussprechen. Ob der IDO-Verband dazugehört, ist nicht ganz klar. Einige Gerichte verneinen dies. Der Verband erklärt aber ausdrücklich, dass er aktivlegitimiert sei. Er beruft sich auf § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Darin steht, dass rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, Abmahnungen aussprechen dürfen.

Das bedeutet, dass der IDO-Verband eine ausreichende Zahl qualifizierter Mitglieder haben muss, die das gleiche Angebot auf dem räumlich selben Markt anbieten. Dies ist anhand der jeweiligen Marktverhältnisse zu bestimmen und kann nicht pauschal gesagt werden.“

Ist meine Abmahnung rechtmäßig?

Daher kann nicht eindeutig gesagt werden, dass der Verband abmahnberechtigt ist. Außerdem kann die jeweilige Abmahnung rechtlich falsch oder sogar rechtsmissbräuchlich sein. Dies muss aber im konkreten Einzelfall durch einen erfahrenen Anwalt überprüft werden.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

„Wenn Sie eine Abmahnung des IDO-Verbands erhalten haben, sollten Sie sie ernst nehmen und die gesetzten Fristen im Blick behalten. Diese sind meist sehr kurz. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie aber nicht vorschnell unterschreiben oder die Abmahnkosten bezahlen. Durch die Unterlassungsverklärung kann der IDO-Verband nämlich bei einem wiederholten Verstoß vierstellige Vertragsstrafen verlangen!“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben eine Abmahnung des IDO-Verbands oder eines anderen Unternehmens bekommen? Dann wenden Sie sich gerne umgehend an uns. Wir prüfen die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln zusammen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/abmahnungen-durch-ido-verband/. 


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