Abmahnungen und Klagen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG durch Kanzlei JBB Rechtsanwälte

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Erneut liegt uns ein Abmahnschreiben von Sky Deutschland vor, die über die Kanzlei JBB Rechtsanwälte vermeintlich rechtswidrige Ausstrahlungen von Sportveranstaltungen (Fußballübertragungen) verfolgen lässt.

Viele Betreiber von Gaststätten und anderer Lokalitäten stecken in der schwierigen Lage, ihren Gästen (insbesondere) Fußballübertragungen bieten zu müssen, gleichzeitig die durchaus stattlichen Lizenzgebühren nicht ohne Weiteres zahlen zu können. Wohl insbesondere aus diesem Grunde kommt es immer wieder zu Verfolgungen durch Sky Deutschland, die solche unberechtigten Ausstrahlungen („öffentliche Zugänglichmachungen“) verfolgen lässt.

Erfahrungsgemäß werden für die Verfolgung zunächst Testpersonen losgeschickt, die in Gaststätten ggf. ausgestrahlte Programme von Sky Deutschland protokollieren (teilweise werden hierbei auch Fotos von den Innenräumen gefertigt) und im Gerichtsverfahren als Zeugen, u. a. für den Nachweis einer öffentlichen Zugänglichmachung, benannt werden.

Auch wenn wir in der Vergangenheit gegen Sky Deutschland im gerichtlichen Verfahren gewonnen haben, sind die zunächst mittels einer außergerichtlichen Abmahnung vorgetragenen Vorwürfe ernst zu nehmen. Die Risiken einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung sind stark sachverhaltsabhängig. Eine Prüfung im Einzelfall ist daher jedenfalls dringend anzuraten, bevor man die Art der Vertretung/Verteidigung festlegt.

Aber selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Vorwürfe dem Grunde nach berechtigt sind bzw. ein gerichtliches Verfahren nicht sinnvoll erscheint oder aber aus anderen Gründen nicht gewollt ist, sollte das der Abmahnung beigegebene Unterlassungsversprechen nicht in der vorliegenden Form unterzeichnet werden. Vielmehr sollte das Versprechen auch in einem solchen Fall nur nach einigen Änderungen abgegeben werden, um sich zukünftig nicht unnötig weit (strafbewehrt) zu binden. Dies betrifft nicht nur den Ausschluss des Schuldanerkenntnisses, sondern in diesen Fällen oftmals auch wichtige inhaltliche Korrekturen.

Um das richtige Vorgehen anraten zu können, bedarf es vorab immer einer sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Einzelfall. Ein allgemeiner Rechtsrat verbietet sich hier daher. Von einem „Schnellschuss“, also einer erschrockenen Reaktion, die in der Abgabe des unterzeichneten Unterlassungsversprechens mündet, ist hier aber jedenfalls ebenso abzuraten, wie von einer Nichtbeachtung der gesetzten (meist kurzen) Fristen.

Sofern Sie eine Abmahnung von Sky Deutschland erhalten haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an mich wenden. Als Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um Sie deutschlandweit fachkundig beraten und vertreten zu können.


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