Abmahnungen und Klagen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG durch Kanzlei JBB und Komning RAe

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Wir vertreten Mandanten in mehreren Angelegenheiten gegen Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG. Der Vorwurf richtet sich immer gegen die (vermeintlich) rechtswidrige gewerbliche öffentliche Zugänglichmachung von Sportveranstaltungen, insbesondere von Fußballübertragungen.

Die Abmahnungen werden dabei erfahrungsgemäß durch Testpersonen vorbereitet, die (überwiegend) in Gaststätten ggf. ausgestrahlte Programme von Sky Deutschland protokollieren (teilweise werden hierbei auch Fotos gefertigt) und im Gerichtsverfahren als Zeugen u.a. für den Nachweis einer öffentlichen Zugänglichmachung benannt werden.   

Auch wenn es uns hier in der Vergangenheit bereits gelungen ist, im gerichtlichen Verfahren zu obsiegen, sind die zunächst mittels einer außergerichtlichen Abmahnung vorgetragenen Vorwürfe keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Chancen und Risiken einer drohenden gerichtlichen Auseianandersetzung sind abhängig vom Sachverhalt und können daher stark variieren.

Auch wenn sich aber herausstellen sollte, dass die Vorwürfe dem Grunde nach berechtigt sind bzw. ein gerichtliches Verfahren nicht sinnvoll erscheint oder nicht gewünscht wird, sollte in jedem Fall das der Abmahnung beigegebene Unterlassungsversprechen nicht ohne -teilweise bedeutende- Änderungen abgegeben werden. Dies betrifft nicht nur den Ausschluss des Schuldanerkenntnisses, sondern in diesen Fällen oftmals auch wichtige inhaltliche Korrekturen, um den Unterzeichnenden nicht weiter zu binden, als erforderlich wäre.

Um das richtige Vorgehen anraten zu können, bedarf es vorab immer einer sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Einzelfall. Ein allgemeiner Rechtsrat verbietet sich hier daher. Von einem „Schnellschuss“, also einer erschrockenen Reaktion, die in der Abgabe des unterzeichneten Unterlassungsversprechens mündet, ist hier aber jedenfalls ebenso abzuraten, wie von einer Nichtbeachtung der gesetzten (meist kurzen) Fristen.

Sofern Sie eine Abmahnung von Sky Deutschland erhalten haben, können Sie sich gerne unter 2051/208680-30 oder info@ra-kreuztor.de für eine kostenlose und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an mich wenden. Als Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um Sie fachkundig beraten und vertreten zu können.


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