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Abmahnungen von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH - Erste Hilfe

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Viele Inhaber von Internetanschlüssen finden derzeit Post der Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH in Ihrem Briefkasten. Dabei mahnt Waldorf Frommer das sog. „Filesharing“ ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Filme von Warner Bros. Entertainment GmbH, wie z.B. „Gravity“, „Godzilla“ oder „Edge of Tomorrow“ über eine Tauschbörse wie z.B. BitTorrent heruntergeladen und dabei auch illegal für Dritte zum Herunterladen angeboten zu haben. Dabei wird innerhalb einer kurzen Frist von maximal 10 Tagen die Zahlung von 815 € und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Reagieren Sie auf das Abmahnschreiben!

Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind keine Fake-Abmahnungen. Sie können davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film über Ihren Internetanschluss angeboten hat. Oft gibt es Gegebenheiten, an die im ersten Moment nicht gedacht wird. D.h. es bringt auch nichts, darauf zu hoffen, dass der Abmahnung zukünftig keine weiteren Maßnahmen folgen. Waldorf Frommer klagt regelmäßig im Namen der vertretenen Medienkonzerne. Deshalb rate ich in jedem Fall zu einer Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen.

Der Abgemahnte haftet oft gar nicht

Wichtigste Frage ist, ob der abgemahnte Anschlussinhaber tatsächlich haftet. Der überall zu hörende Ratschlag, eine Unterlassungserklärung abzugeben und 100 € zu bezahlen, ist Quatsch. Eine Verteidigung gegen eine Abmahnung ist in vielen Fällen erfolgreich. Der Abgemahnte ist nur dann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung verpflichtet, wenn er selbst Täter der Urheberrechtsverletzung war oder er als sog. „Störer“ haftet. Eine Störerhaftung besteht aber nur dann, wenn der Abgemahnte eine Pflichtverletzung begangen hat. So besteht zum Beispiel keine Haftung für Minderjährige, sofern diese ordnungsgemäß belehrt wurden und eine regelmäßige Prüfung stattgefunden hat. Für volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber in der Regel gar nicht, ebenso wenig für Mitbewohner. Und nicht zu vergessen ist, dass selbst im Falle einer Haftung die von Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten zu modifizieren ist. Schließlich ist auch im Haftungsfall die Höhe der Zahlungsverpflichtung zu überprüfen.

Kostenlose, telefonische Erstberatung und fairer Pauschalpreis

Ich biete auch am Wochenende eine kostenlose, telefonische Erstberatung unter 089 / 76 75 80 92 an. Oder Sie schicken mir eine kurze Mail (kontakt@ra-pantke.de) und ich rufe Sie umgehend zurück. Gegenüber Warner Bros. Entertainment vertrete ich Sie außergerichtlich zu einem fairen Pauschalpreis.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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