Abmeldung von der Musterklage gegen VW bis 30. September

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Der 30. September 2019 ist ein wichtiges Datum im Abgasskandal. An diesem Tag wird am OLG Braunschweig das Musterverfahren gegen VW eröffnet. Mehr als 400.000 Verbraucher haben sich der Musterklage gegen VW angeschlossen. Der 30. September 2019 ist für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aber noch aus einem anderen Grund von großer Bedeutung: Nur bis zu diesem Tag ist die Abmeldung von der Musterklage möglich, um die Schadensersatzansprüche gegen VW in einer Einzelklage durchzusetzen. „Durch die Einzelklage kann der Verbraucher viel Geld und vor allem Zeit sparen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Kürzere Verfahrensdauer spricht für Einzelklage

Der erfahrene Rechtsanwalt, der im Abgasskandal schon zahlreiche Urteile zu Gunsten geschädigter Autokäufer durchgesetzt hat, erläutert die Vorteile einer Einzelklage: „Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Musterklage letztlich vor dem BGH landet, sodass mit einer Verfahrensdauer von vier bis fünf Jahren zu rechnen ist. Ein Einzelverfahren ist im Schnitt etwa nach neun bis zwölf Monaten entschieden.“

Diese Zeitersparnis kann für den geschädigten Verbraucher bares Geld wert sein. Es ist völlig offen, wie das Musterverfahren ausgeht. Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass VW zwar schadensersatzpflichtig ist aber eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen kann, könnte für die Verbraucher nicht mehr viel übrigbleiben. Zumal der persönliche Schadensersatzanspruch nach dem Musterverfahren noch individuell durchgesetzt werden muss und das Fahrzeug unterdessen mit jedem zurückgelegten Kilometer weiter an Wert verliert.

Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe entscheiden verbraucherfreundlich

Die Rechtsprechung im Abgasskandal hat sich inzwischen eindeutig zu Gunsten der geschädigten Verbraucher entwickelt. Neben zahlreichen Landgerichten haben u. a. auch die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz und Karlsruhe entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Eine Auffassung, die ausgerechnet am OLG Braunschweig nicht geteilt wird. 

OLG Braunschweig lehnt Schadensersatz ab

Erst im Februar hatte das OLG Braunschweig eine Klage abgewiesen, weil es keine Grundlage für Schadensersatzansprüche sah. VW habe zwar eine unzulässige Abschaltautomatik verwendet, dadurch nach Auffassung des OLG Braunschweig aber nicht gegen die Regelungen der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) verstoßen. Auch das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Hinweis von 20. August 2019 mehr oder weniger unverblümt zu verstehen gegeben, dass es in den Abgasmanipulationen wohl keine sittenwidrige Schädigung der Käufer sieht. „Die Sicht der Braunschweiger Gerichte ist sehr eigenwillig, meines Erachtens nicht haltbar und wird auch kaum von einem anderen Gericht geteilt. Allerdings wird die Musterklage ausgerechnet am OLG Braunschweig verhandelt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Die Faktoren Zeit, Geld und auch Erfolgsaussichten sprechen für eine Einzelklage im Abgasskandal. Abmeldungen von der Musterklage sind noch bis zum 30. September 2019 möglich.

Mehr Informationen: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage/

 



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