Abwicklung eines Nachlasses in den USA
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„Meine Tante aus den USA hat mich als Erben eingesetzt und mir ein Haus in den USA, ein Bankkonto und wahrscheinlich ein Wertpapierdepot hinterlassen. Was muss ich tun, um das in den USA zu regeln?“ oder „Was bedeutet der Brief des ausländischen Executor aus den USA den ich heute erhalten habe und was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig darauf reagiere?“: Diese und zahlreiche weitere Fragen stellen sich einem Erben von US-Vermögen und damit letztlich die Frage nach einer Regelung des Nachlasses eines Erblassers in den USA – in vielen Fällen sogar aus der Distanz von Deutschland aus.
Häufig vererben langjährig in den USA wohnhafte und dort verstorbene Verwandte (Geschwister, Onkel, Tanten, Großeltern) ihren Verwandten in Deutschland entweder ihren gesamten Nachlass oder einzelne – zum Teil sehr wertvolle – Vermögensgegenstände in den USA. Für in Deutschland ansässige Erwerber ist es eine Herausforderung, diese Erbschaft in den USA adäquat geregelt zu bekommen.
Egal, ob es sich dabei um eine Immobilie des Erblassers in den USA, um ein US-Konto oder um ein Wertpapierdepot in den USA handelt: Die Erfahrungen aus den zahlreichen internationalen Nachlassabwicklungen haben gezeigt, sogar ein fließend englischsprachiger und geschäftserfahrener, auf dem Gebiet des Erbrechts und des Steuerrechts aber nicht erfahrener Erbe, ist in der Regel schnell überfordert, den Nachlass in den USA selbstständig zu regeln. Die beiden Rechtssysteme – das deutsche Zivilrecht und das US-amerikanische Common Law - sind einfach zu unterschiedlich.
Das gilt sowohl für Erben, die in Deutschland leben und die von einem Erblasser Vermögenswerte in den USA hinterlassen bekommen haben als auch für eine Erben von US-Vermögen eines in Deutschland lebenden Erblassers. In der Beratungspraxis kommen relativ häufig Fälle vor, in denen ein Erblasser aus Deutschland lediglich ein Wertpapierdepot bei einem US-amerikanischen Finanzinstitut oder bei einem Broker in den USA hatte, das dann in seinen „US-Nachlass“ fällt.
Welches Erbrecht gilt für die Erbschaft in den USA?
Hinterlässt ein langjährig in den USA wohnhafter Erblasser einem Erben oder Miterben in Deutschland Vermögenswerte, wäre es sogar etwas ungenau von dem Nachlass in den USA oder dem US-Nachlass zu sprechen. In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es nämlich kein einheitliches Erbrecht, das in allen 50 US-Bundesstaaten gelten würde. Die Regelungen des internationalen Erbrechts, welches das auf den Erbfall anwendbare Erbrecht festlegt, sind unter Umständen sogar noch wichtiger für die Klärung, welche Vermögenswerte aufgrund des Erbfalls von wem erworben wurden und wie der Erwerb des Auslandsvermögens am effizientesten abzuwickeln ist.
Gibt es bei US-Nachlässen Fallstricke bei der deutschen Erbschaftsteuer?
Über die einer reinen Abwicklung von US-Vermögensgegenständen oder einer Erbschaft in den USA zuzuordnenden Themen hinaus, spielen steuerrechtliche Gesichtspunkte eine wichtige Rolle, weshalb das Hintergrundwissen eines deutschen Fachanwalts für Steuerrecht, vorzugsweise zusätzlich zu einer Fachanwaltschaft im Erbrecht, von großem Nutzen sein kann. In vielen Fällen wird von den Erben bzw. Erwerbern aus Deutschland nämlich die Vorlage eines sog. transfer certificate der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS verlangt, das in der Regel erst nach einer vorherigen Abgabe des Formulars 706-NA, namentlich einer US estate tax return (Nachlasssteuererklärung) erteilt wird. Bevor der entsprechenden US-Bank ein solches transfer certificate vorgelegt wird, werden in der Regel keine Transaktionen für das Konto oder Depot des Erblassers bei der US-Bank oder dem US-Broker zugelassen.
Selbst wenn alle Voraussetzungen einer Abwicklung, welche von den Ansprechpartnern in den USA gestellt wurden, erfüllt werden können, benötigen die in Deutschland ansässigen Erben oder Erwerber von Todes wegen in aller Regel noch Unterstützung bei der deutschen Erbschaftsteuer:
Die beste Regelung einer Erbschaft in den USA wäre letztlich mangelhaft, wenn die erbschaftsteuerlichen Pflichten in Deutschland verletzt werden, was für die Erwerber aus Deutschland viel Ärger bedeuten kann. Eine vollständige und rechtzeitige Erfüllung der erbschaftsteuerlichen Pflichten ist bei Erbschaften mit US-Bezug oftmals schwierig – sogar wenn kein US-amerikanischer Trust zur Umsetzung der Vermögensübergabe vom Erblasser errichtet wurde.
Was bedeuten ein US-amerikanischer Trust sowie eine mögliche Doppelbesteuerung?
Bei Nachlässen eines langjährig in den USA wohnhaften Erblassers kommen US-Trusts relativ häufig vor, da diese nach dem US-amerikanischen Recht keine großen Probleme bereiten und viele Vorteile verglichen mit dem in den USA üblichen Nachlassverfahren (sog. probate-procedures) haben. Stark vereinfacht ausgedrückt handelt es sich bei einem Trust um eine besondere Form einer Treuhandschaft, bei welcher der so genannte Trustee als Treuhänder eine sehr starke Stellung nach dem Trust-Recht des jeweils relevanten US-Bundesstaates inne hat.
Da das deutsche Recht Trusts und deren rechtliche Konstruktion jedoch generell nicht anerkennt und das deutsche Erbschaftsteuergesetz und zugleich Schenkungsteuergesetz zudem Spezialvorschriften für die Besteuerung von Erwerben von und mit einem Trusts beinhaltet, haben die Fälle mit einem US-Trust, durch den ein Erwerb aus den USA vermittelt wird, stets einen sehr hohen Schwierigkeitsgrad. Umso wichtiger ist es einen Berater mit Erfahrung mit US-Erbfällen auszuwählen.
Für die Erbschaftsbesteuerung in beiden Staaten – in den USA und in der BRD - spielt darüber hinaus das Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungsteuer zwischen den USA und der BRD eine wichtige Rolle. Es handelt sich dabei um die steuerrechtlichen Spezialgebiete, internationales Erbschaftssteuerrecht bzw. internationales Schenkungssteuerrecht. Es regelt unter anderem, welchem der beiden betroffenen Staaten - Deutschland oder der USA - in Bezug auf bestimmte Nachlassgegenstände wie eine Immobilie in den USA ein Besteuerungsrecht zusteht und soll generell eine mehrfache Besteuerung derselben Erbschaft bzw. desselben Nachlassgegenstandes mit US-estate tax und deutscher Erbschaftsteuer vermeiden oder die Nachteile daraus zumindest abmildern helfen.
Zusammenfassung und Empfehlung
Zusammenfassend ist zu sagen, die Abwicklung von US-Nachlässen oder von einzelnen Nachlassgegenständen in den USA ist sehr schwierig, langwierig und generell auch fehleranfällig – nicht nur in erbschaftsteuerlicher Hinsicht – so dass Erwerbern von Todes wegen dringend anzuraten ist, sich dabei professionell von einem Berater mit Erfahrung mit den USA unterstützen zu lassen.
In aller Regel lohnt sich die Investition in eine professionelle Begleitung der Nachlassregelung in den USA und erspart dem Erben bzw. Erwerber viel Zeit, Nerven und in vielen Fällen auch (Lehr-)Geld, verglichen mit der Situation, dass ein Erbe versucht, den US-Nachlass selbst adäquat abzuwickeln.
Gerne steht Ihnen Dr. Hosser als Trust and Estate Practitioner und als Experte für internationales Erbrecht, mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung mit internationalen Erbschaften, für eine Begleitung der Abwicklung eines Nachlasses in den USA zur Verfügung. Sie profitieren dabei zusätzlich von seinem Hintergrundwissen als deutscher Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht. Rufen Sie uns bei Fragen an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
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