Account gehackt - wer zahlt bzw. haftet?

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Von sozialen Medien über Bankkonten bis hin zu E-Mail-Adressen – unsere digitalen Identitäten sind oft mit sensiblen Daten und Vermögenswerten verknüpft. Doch was geschieht, wenn ein Online-Account gehackt oder entwendet wird? Wer zahlt im Fall eines Account-Diebstahls? In diesem Beitrag werden wir uns ausführlich mit der Haftung in Fällen von Account-Diebstahl auseinandersetzen.


Die häufigsten Ursachen für Account-Diebstahl


Zunächst wollen wir kurz die häufigsten Ursachen dafür darstellen, dass ein Account gehackt wird. Mehr finden Sie im Übrigen in unserem Blog zum Internetbetrug.

  1. Schwache Passwörter: Die Verwendung von schwachen Passwörtern oder das Wiederverwenden von Passwörtern auf verschiedenen Websites erhöht das Risiko, Opfer von Account-Hacking zu werden.

  2. Phishing: Betrügerische E-Mails oder Websites, die vorgeben, von vertrauenswürdigen Quellen zu stammen, können dazu führen, dass Benutzer ihre Zugangsdaten preisgeben.

  3. Malware: Schadsoftware wie Keylogger kann Zugangsdaten unbemerkt aufzeichnen und an Dritte senden.

  4. Social Engineering: Angreifer können versuchen, sich als die rechtmäßigen Benutzer auszugeben und Kundendienstmitarbeiter oder andere Personen dazu zu bringen, Zugang zu einem Account zu gewähren.


Zahlungspflicht des Account-Inhabers


Eine häufige Frage, die sich stellt, wenn jemand Ihren Account gehackt und Waren im Internet bestellt hat, ist, ob Sie für diese Waren bezahlen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits 2011 zu dieser Frage geäußert (BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09).

Im Fall, dass jemand ohne Ihr Wissen und Verschulden Zugriff auf Ihren Account erlangt hat, sind Sie auf vertraglicher Ebene in der Regel nicht zur Zahlung verpflichtet. Dies liegt daran, dass keine wirksame Stellvertretung vorliegt. Eine solche Stellvertretung liegt vor, wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, das Geschäft genehmigt wurde oder wenn es nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht als genehmigt angesehen werden kann. 

Eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht liegt in der Regel vor, wenn Sie Kenntnis davon hatten, dass jemand Drittes Zugriff auf Ihr Konto hat und Waren bestellt oder dies bei Anwendung der üblichen Sorgfalt hätten erkennen müssen. Wenn Sie haufenweise Bestellbestätigungen per E-Mail bekommen, dürfen Sie diese nicht ignorieren!

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Sie in der Regel nicht für bestellte Waren bezahlen müssen, wenn jemand Ihren Account gehackt hat.


Haftung des Account-Inhabers


Die Haftung für deliktisches Handeln - wie Urheberrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstöße - wenn jemand Ihren Account gehackt und diesen missbräuchlich verwendet hat, wird anders als die der vertraglichen Zahlungspflicht beurteilt. Hier reicht in der Regel bereits fahrlässiges Handeln aus, um haftbar zu sein. Entscheidend ist, wie der Dritte Zugriff auf Ihre Daten erhalten hat.

Wenn Sie Ihr Passwort leichtfertig behandelt haben, es am Telefon weitergegeben haben oder ein sehr schwaches Passwort verwendet haben, handeln Sie in der Regel fahrlässig. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Account gehackt wird. Dies gilt sowohl für Online-Shops (BGH, Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 114/06) als auch für WLAN-Netzwerke (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I 121/08).

In der privaten Sphäre sind die verursachten Schäden in der Regel begrenzt, aber für Unternehmen können die finanziellen Auswirkungen erheblich sein. Es ist daher ratsam, alle verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen zu nutzen, wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, die Vermeidung von Passwort-Wiederholungen und die regelmäßige Aktualisierung von Virenprogrammen. Passwörter sollten niemals digital gespeichert werden.


Ihr Account wurde gehackt? Wir sind für Sie da!


Falls Ihr Account gehackt wurde oder Sie Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, sind wir Ihre erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner im IT-Recht und Internetrecht. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Zahlungsaufforderungen, Lieferungen oder Schadensersatzansprüchen. Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche im Falle von Cyberkriminalität zustehen, und setzen diese Ansprüche durch. Besonders für Unternehmen sind wir der ideale Partner, da wir auch im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig sind und Zusammenhänge verstehen und erkennen können.

Kontaktieren Sie uns, um Unterstützung bei Account-Hacking und anderen rechtlichen Angelegenheiten im Bereich der Cyberkriminalität zu erhalten.

Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/hbb6GkG6p9M

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