PSN-Account gebannt / PSN Account gesperrt– Was tun

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Immer wieder werden PSN-Accounts gesperrt bzw. die Nutzer werden „gebannt“ und die betroffenen Gamer verlieren den Zugang zu ihren gekauften Spielen, Abos und können nicht mehr auf ihre erspielten Trophäen oder Fortschritte zugreifen. Auf diese Weise kann die Sperre des PSN-Accounts zu einem Schaden von mehreren tausend Euro führen.

Unterschiedliche Gründe für Sperrung des PSN-Account

Die Gründe für den „Bann“ des PSN-Accounts sind vielseitig. Begründet wird der Bann bzw. die Sperre des PSN-Accounts grundsätzlich mit einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

Was tun? Dauer der Sperre des PSN-Accounts entscheident

Für Gamer ist zunächst wichtig, herauszufinden, ob es sich bei der Sperrung um eine permanente oder nur eine vorübergehende Einschränkung handelt. Hierzu sollten die betroffenen Gamer eine E-Mail von Sony bekommen haben. Mit dieser E-Mail werden den betroffenen Gamern die Gründe für die Sperrung des PSN-Accounts und auch die Dauer der Sperrung des PSN-Accounts genannt.

Sollte die Dauer der Sperrung des PSN-Accounts nur wenige Tage betragen, kann es sich lohnen, die Sperrung einfach abzuwarten.

Bei längerer oder dauerhafter Sperrung des PSN-Accounts sollten Gamer die Sperrung grundsätzlich nicht einfach akzeptieren.

Betroffene Gamer können zunächst selbstständig Kontakt zum Sony-Support aufnehmen. In vielen Fällen kann durch eigenständiges Handeln viel erreicht werden und die Sperrung des PSN-Accounts wird aufgehoben.

PSN-Account gebannt / gesperrt – Anwalt kann helfen

In diesem Fall sind User nicht schutzlos, denn eine voraussetzungslose oder unverhältnismäßige Sperre des Accounts ist nicht möglich.

Die Sperrung des PSN-Accounts ist nur wirksam, wenn ein wirksamer „Kündigungsgrund“ vorliegt. Notwendig ist daher vor allem, dass der Gamer

  • gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat und
  • dieser Verstoß nicht nur unerheblich war.

Es ist zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen zur dauerhaften Sperrung führen kann. Notwendig ist ein gravierender Verstoß, der so erheblich ist, dass ein kurzzeitiger Bann oder eine andere Sanktion nicht ausreichen.

Da dies in vielen Fällen nicht der Fall ist, zumindest eine vorherige „Abmahnung“ erforderlich gewesen wäre, sind die Chancen den Zugriff auf den PSN-Account wieder zu erlangen in den meisten Fällen gut.

Zu beachten ist, dass die Rechte des Gamers im Eilverfahren durchgesetzt werden können.

 

Zu den Möglichkeiten der Anfechtung der PSN-Account-Sperrung berate ich Sie gerne.

 

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER



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