AccureWealthtrade – Warnung der CNMV

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Anleger sollen über accurewealthtrade.net Kryptowährungen handeln können.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man hohe stabile Gewinne garantiere und den Kunden bewährte und zuverlässige Anlagepläne mit guten Renditen bieten würde.

Auch wird behauptet, dass accurewealttrade.net seit seiner Gründung als eines der bemerkenswertesten Finanz- und besten Krypto-Investmentunternehmen der Branche bewertet und ausgezeichnet worden sei.

Aber Warnhinweis der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde (CNMV)!

Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist accurewealthtrade.net nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Weitere Gründe zur Vorsicht

Das Angebot eines Handels in Kryptowährungen in Deutschland stellt eine Wertpapierdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar. Dafür benötigt ein Anbieter eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), über die AccureWealthtrade nicht verfügt.

Auch fehlt z. B. eine Genehmigung der CNMV.

Neben der fehlenden Regulierung und Genehmigung von Aufsichtsbehörden ist auf der Website kein Impressum vorhanden, aus dem sich die Betreibergesellschaft und deren Verantwortliche ergeben würde. Genannt wir nur eine accurewealthtrade.net mit einer angeblichen Adresse in Großbritannien.

Anleger sollten daher hinsichtlich Anlagen über AccureWealthtrade Vorsicht walten lassen.

Optionen für Anleger der AccureWealthtrade

Soweit für einen Anleger in Deutschland über AccureWealthtrade Kryptowährungen gehandelt worden sein sollen und dies eine unerlaubte Wertpapierdienstleistung darstellt, kann sich für ihn ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Wenn Ihnen Gewinne im Handelskonto ausgewiesen und das eingezahlte Kapital nebst diesen Gewinnen nicht ausbezahlt werden, können sich auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.

Handeln Sie bei Problemen, wenn Sie Gelder investiert haben, rasch und lassen sich anwaltlich zu Ihren Möglichkeiten und Ansprüchen beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger von AccureWealthtrade.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 11.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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