NEXOTRADES – Warnung der CySEC

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Auf der Handelsplattform necotrades.com sollen Anleger Anlagen in Form von Differenzkontrakten (CFD´s), Forex-Anlagen und Kryptowährungsanlagen abschließen können.

Auf der Homepage von NEXOTRADES wird dargestellt, dass man das Trading auf die nächste Stufe bringen soll und es das Ziel sei, das Trading-Erlebnis mit einzigartigen Funktionen zu verbessern, die anderswo nicht verfügbar sind, und man einem bei der Auswahl eines Brokers helfen würde, der im besten Interesse arbeitet.

Auch wird dargestellt, dass das Standardkonto von NEXOTRADES eine unübertroffene Ausführungsgeschwindigkeit garantieren würde, die jeden Wettbewerber auf dem Markt übertrifft.

Warnhinweis der Finanzmarktaufsichtsbehörde Zyperns

Die CySEC hat einen Hinweis veröffentlicht, dass die Internetseite der NEXOTRADES nicht zu einer Gesellschaft gehört, die eine Erlaubnis der CySEC zur Erbringung von Dienstleistungen zur Durchführung von Investmentservices oder Investmentaktivitäten in Zypern hat.

Fehlender Erlaubnis der BaFin

Soweit Anleger bei NEXOTRADES Anlagen in Form von Differenzkontrakten oder auch Forex-Anlagen abschließen sollen können, stellt dies nach unserer Ansicht einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar.

Dafür benötigt ein Anbieter aber, wenn entsprechende Anlagen in Deutschland angeboten werden, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Über eine derartige Erlaubnis verfügen aber die Betreibergesellschaft von NEXOTRADES bzw. deren Verantwortliche, soweit uns bekannt, nicht.

Optionen für Anleger der NEXOTRADES 

Wenn es sich bei dem Angebot der NEXOTRADES um einen Eigenhandel ohne Erlaubnis der BaFin handeln sollte, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darstellen lassen.

Auch kann die Möglichkeit zur Begründung anderer Ansprüche bestehen, vor allem dann, wenn ausgewiesene Guthaben oder auch eingezahltes Eigenkapital nicht ausgezahlt wird.

Wenn Sie bei NEXOTRADES Gelder investiert haben und Probleme haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.



Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660


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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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