Acht AGB-Klauseln von 1&1 rechtswidrig

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Deutschlands größtem Webhoster 1&1 beschäftigt. Es kam zu dem Ergebnis, dass acht AGB-Klauseln gegen einschlägige Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch verstoßen und verbraucherfreundlicher gestaltet werden müssen. Beispielsweise ist die Klausel unwirksam, dass 1&1 sich das Recht einer Vertragsänderung vorbehält, falls der Kunde nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist widerspricht. Eine bloße Möglichkeit zum Widerruf reicht nicht für die Wirksamkeit einer solchen Klausel aus, insbesondere wenn nach dieser der gesamte Vertrag verändert werden kann.

Auch die Klausel, nach der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Verträge der Parteien gelten sollen, ist unwirksam. Hierbei liegt eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers vor, insbesondere da sie nicht einmal wirksam in den aktuellen Vertrag einbezogen sind.

Zudem ist das Festsetzen einer Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich. Die entstehenden Personalkosten sind nicht als Schadensersatz erstattungsfähig. Weiterhin ist ein Kündigungsrecht von 1&1 mit einer lediglich vierwöchigen Kündigungsfrist, obwohl für den Verbraucher eine feste Vertragslaufzeit besteht, unwirksam. Auch das außerordentliche Kündigungsrecht von 1&1, falls sich der Kunde um mehr als 20 Tage im Zahlungsverzug befindet, kann nicht wirksam in den Vertrag miteinbezogen werden. Dasselbe gilt für die Sperrung der Internetpräsenz und das Verlangen von Schadensersatz bei Verzug des Kunden.

Insgesamt gesehen muss 1&1 nach Entscheidung des Gerichts zahlreiche Klauseln verbraucherfreundlicher gestalten. (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.09.10 - 2 u 1388/09)


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