Achtung Betrugswelle: Deutsche Bank Kunden im Visier – So schützen Sie sich jetzt!
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Stuttgart, 17. April 2025 – Immer mehr Kunden der Deutschen Bank berichten über täuschend echte E-Mails, Briefe und sogar QR-Codes, mit denen Kriminelle versuchen, an vertrauliche Bankdaten zu gelangen. Die Maschen werden immer perfider – vom klassischen Phishing über sogenannte „Quishing“-Briefe bis hin zu Betrug mit gestohlenen Kreditkartendaten.
„Wir erleben derzeit eine Welle professionell organisierter Angriffe auf Bankkunden, bei denen selbst erfahrene Verbraucher leicht in die Falle tappen“, warnt Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Kanzlei in Stuttgart. Besonders betroffen sind Kunden der Deutschen Bank, die mit angeblichen Sicherheitswarnungen oder TAN-Aktualisierungen konfrontiert werden.
Die drei häufigsten Betrugsmaschen im Überblick:
Phishing-Mails im Namen der Deutschen Bank: Gefälschte Sicherheitswarnungen mit Links zu täuschend echten Login-Seiten.
Quishing – Betrug per QR-Code: Schreiben mit QR-Codes, angeblich zur photoTAN-Aktivierung, führen auf betrügerische Seiten.
Kreditkartenbetrug nach gefälschten Verkaufsplattformen: Datenabgriff über Online-Anzeigen mit sofortigem Missbrauch.
Betroffene können nicht nur Rückerstattung verlangen, sondern auch Schadensersatz geltend machen, wenn ihre Bank ihren gesetzlichen Informations- und Schutzpflichten nicht nachgekommen ist.
Datenschutzverstöße und gerichtliche Rückabwicklungsansprüche
Neben dem akuten Betrugsrisiko im Online-Banking stehen Kunden zunehmend vor Datenschutzproblemen, wenn sensible Informationen durch Phishing und andere Methoden in unbefugte Hände gelangen.
Rechtsanwalt Eser weist darauf hin, dass die derzeitige Gesetzeslage klare Handlungsmöglichkeiten für Betroffene eröffnet, um Schadensersatz und Rückabwicklungen einzufordern. „Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung im Bereich Datensicherheit und Verbraucherschutz sind Banken verpflichtet, die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Pflichten führen oft zu Haftungsansprüchen der Verbraucher,“ so Eser.
Die Kanzlei Eser hat bereits in zahlreichen Fällen erfolgreich außergerichtliche Vergleiche für ihre Mandanten erzielt und setzt sich weiterhin für umfassende Lösungen zugunsten geschädigter Kunden ein. Die steigende Zahl solcher Fälle macht deutlich, dass präventive Maßnahmen, Aufklärung und konsequente Rechtsdurchsetzung dringend notwendig sind, um die Rechte der Verbraucher im digitalen Zahlungsverkehr zu schützen.
In Fällen von Betrugsangriffen wie Phishing-Attacken auf Bankkonten haben Geschädigte verschiedene rechtliche Möglichkeiten, ihre Ansprüche auf Rückerstattung und Schadensersatz geltend zu machen. Im Wesentlichen stehen ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
1. Anspruch auf Rückerstattung des Kontoguthabens
Nach § 675u BGB haftet die Bank grundsätzlich für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Bei einem Phishing-Angriff, der ohne Einwilligung des Kunden erfolgt, muss die Bank dem Kunden den Betrag zurückerstatten. Nur wenn die Bank beweisen kann, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat (etwa durch Missachtung von Sicherheitsvorgaben), könnte die Haftung eingeschränkt werden (§ 675v BGB).
2. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen
Banken sind nach § 675c BGB verpflichtet, die Sicherheit der Zahlungssysteme zu gewährleisten und zumutbare Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff auf Kundendaten zu treffen. Werden solche Pflichten verletzt, z. B. durch unzureichenden Schutz der Kundendaten oder fehlerhafte Sicherheitsvorkehrungen, kann der Kunde Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB fordern.
3. Datenschutzrechtliche Ansprüche
Nach Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Kunden Anspruch auf Schadensersatz, wenn es durch den Phishing-Angriff zu einem Verstoß gegen den Datenschutz gekommen ist und die Bank keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen hat. Dieser Anspruch kann materielle und immaterielle Schäden umfassen, z. B. die Belastung durch die Wiederherstellung des Kontos und die emotionale Belastung durch den Betrug.
4. Unterlassungsanspruch und Präventionspflicht der Bank
Nach §§ 1004, 823 BGB können Kunden verlangen, dass die Bank in Zukunft geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Phishing-Betrug ergreift. Dies kann durch die Einführung stärkerer Sicherheitsmaßnahmen und eine Sensibilisierung der Kunden geschehen. Ein Unterlassungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn fortlaufende Sicherheitsrisiken bestehen.
Fazit:
Die rechtliche Grundlage gibt Kunden gute Chancen, sowohl auf Rückerstattung als auch auf Schadensersatz bei Betrugsfällen. Je nach individueller Situation und Beweislage können außergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Schritte sinnvoll sein, um Ansprüche geltend zu machen, so Rechtsanwalt ESER.
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