Achtung! Falsche wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wettbewerbszentrale im Umlauf

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Am 16.04.2017 legte uns unser Mandant eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale vom 02.04.2018 zur Überprüfung vor.

Bereits bei der ersten Durchsicht fielen folgende Ungereimtheiten auf:

  • Unterlassungserklärung enthält Vertragsstrafe von 9.000,00€!
  • Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 3.198,00€!

In der Abmahnung wurde ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung gerügt.

Mittlerweile hat die Wettbewerbszentrale telefonisch bestätigt, dass es sich um eine FAKE- Abmahnung handelt, die nicht von der Wettbewerbszentrale ausgesprochen wurde.

Holen Sie sich professionellen Rat! NICHT IGNORIEREN!

Der Fall zeigt eindeutig, wie wichtig es ist, solch eine Abmahnung durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen. Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig    

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.


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