Achtung! Kreditwiderruf jetzt in Angriff nehmen - allmählich drängt die Zeit!

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Gesetzgeber hat konkrete Pläne, das „ewige“ Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen zu kippen. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie versuchen die Banken- und Sparkassen-Interessenverbände, diese für die Banken ungeliebte Regelung abzuschaffen.

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, das Widerrufsrecht auf 6 Monate zu verkürzen. Sollte das Gesetz wie bisher geplant am 31. März 2016 in Kraft treten, ist der 20. Juni 2016 der letzte Tag an dem Betroffene ihren Kredit widerrufen können.

Verbraucher, die im Zeitraum vom November 2002 bis Juni 2010 und teilweise auch noch danach eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen oder wenn dies bereits geschehen ist zeitnah mit Hilfe eines Rechtsanwalts ihr Recht durchsetzen. Ist die Widerrufsbelehrung nämlich nicht korrekt, bestehen auf Seiten des Verbrauchers gute Aussichten darauf, den gesamten Kreditvertrag zu widerrufen. Die verbleibende Restschuld lässt sich dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einem oft viel günstigeren Zinssatz neu finanzieren.

Allerdings bleiben den Verbrauchern aktuell nur noch sechs Monate Zeit um mit der Rechtsdurchsetzung zu beginnen. Sollte das Gesetz nämlich wie geplant am 31. März 2016 in Kraft treten, ist der 20. Juni 2016 der letzte Tag an dem betroffene Verbraucher ihren Kredit widerrufen können.

Zur Klärung dieser Frage sollten Sie Ihren Vertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney) bei Geismar Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung zum Widerrufs-Joker. Wir prüfen die Widerrufsbelehrungen von Banken und Bausparkassen auf unterschiedlichste Fehler. Erfahrungsgemäß sind insbesondere Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2009 häufig falsch. Wenn ein Widerruf Ihres Darlehens möglich ist, betreuen wir die Korrespondenz mit der Bank und begleiten die Neuverhandlung des Darlehens.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten