airinvestag.com – Achtung

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Über die Internetpräsenz airinvestag.com werden Anlegern u. a. Anlagen, also Festgelder, als auch z. B. Tagesgeldanlagen angeboten.

Geworben wird auch damit, dass die bei „Air Invest AG“ angelegten Gelder dank der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis 100.000 € je Anleger und Bank gesetzlich abgesichert seien.

Außerdem wird ausgeführt, dass die „Air Invest AG“ seit drei Jahrzehnten Experte sei, wenn es darum geht, die sichersten und ertragreichsten Renditen auf den europäischen Finanzmärkten zu identifizieren und der Hergiswiler Standort sich insbesondere auf Festzinsanlagen, die den strengen Richtlinien des Einlagensicherunsgesetzes entsprechen und europaweit gelten würden, konzentrieren würde.

Aber keine Erlaubnis der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA)

Die Air Invest AG will ihren Sitz in der Schweiz haben.

Bei Fest- oder Tagesgeldern handelt es sich aber um Bankgeschäft, für dessen Betreiben in der Schweiz eine Erlaubnis der FINMA nötig ist, die nicht besteht. airinvestag.com ist durch die FINMA nicht reguliert.

Es besteht laut FINMA auch keinerlei Zusammenhang zu der Webseite airinvestag.com mit der Air Invest AG, Hergiswil, die im Handelsregister in der Schweiz eingetragen ist.

Es handelt sich somit offenbar um einen Identitätsmissbrauch.

Auch keine Genehmigung der BaFin 

Das Angebot von Fest- oder Tagesgelder an Anleger in Deutschland kann auch ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen, insbesondere wenn eine unbedingte Rückzahlung zugesichert wird.

Zum Betreiben von Einlagengeschäften in Deutschland benötigt die anbietende Gesellschaft aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die nach unserer Kenntnis nicht besteht.

Anleger sollten auch deshalb große Vorsicht walten lassen, da es sich offenbar um einen Namens- bzw. Identitätsmissbrauch der Air Invest AG mit Sitz in Hergiswil handelt.

Möglichkeiten für Anleger von airinvestag.com 

Wenn Anleger in Deutschland über airinvestag.com Gelder für Festgeld- oder Tagesgeldanlagen investiert haben und es sich dabei um ein unerlaubtes Bank- bzw. Einlagengeschäft handelt, kann sich ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG durchsetzen lassen.

Sofern gegenüber Anlegern falsche Umstände behauptet werden oder der unrichtige Eindruck erweckt wird, es handelt sich bei der airinvestag.com betreibenden Gesellschaft um die im schweizer Handelsregister eingetragene Air Invest AG, können sich auch für Anleger andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung darstellen lassen.

Falls Ihnen versprochene Zinsen nicht gezahlt werden oder auch eingezahltes Kapital nicht zurückgezahlt wird, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beantwortet gerne Ihre Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 09.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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