Suissealgo – Achtung

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Mit suissealgo.com bietet eine weitere Onlinehandelsplattform Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s), auf verschiedene Basiswerte, Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen an.

Auf der Homepage wird ausgeführt, dass, gegründet im Jahr 2005, man sich auf den Devisenhandel spezialisiert habe, bevor man 2009 das Portfolio auf Kryptowährung ausgeweitet habe und 2010 man eine neue Gruppe von Handelsprodukten, wie Aktien, Indizes und Derivate eingeführt habe.

Geworben wird auch damit, dass man nicht nur Kunden ein großartiges Handelserlebnis biete, sondern auch ein großartiges Unternehmen schaffe, für das man arbeiten können.

Gründe für Achtsamkeit

Das Angebot von Anlagen in Form von Differenzkontrakten (CFD´s) und Forex-Anlagen in Deutschland bedeutet einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Dafür benötigt der Anbieter aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine derartige Erlaubnis haben die Betreiber von Suisseaglo nach unserer Kenntnis nicht.

Angegeben wird auch eine Adresse in der Schweiz. Soweit bekannt, verfügt Suisseaglo aber auch über keine Genehmigung der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) und steht auch nicht unter deren Aufsicht.

Auf der Webseite findet sich auch überhaupt kein Impressum, aus dem sich die Betreibergesellschaft von Suisseaglo entnehmen lassen würde oder deren verantwortliche Personen.

Eine Anlage in Differenzkontrakten, Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen ist auch mit sehr hohen Risiken bis hin zu einem Totalverlust verbunden. Sollten Ihnen allerdings Gewinne versprochen worden sein, ohne auf hohe Risiken derartiger Geschäfte hinzuweisen, wäre dies auch nicht seriös.

Möglichkeiten für Anleger von Suisseaglo

Wenn Anleger Kapital bei Suisseaglo investiert haben und es sich dabei um eine unerlaubte Wertpapierdienstleistung ohne Genehmigung der BaFin handelt, kann sich ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WpIG begründen.

Seien Sie auch vorsichtig und handeln Sie rasch, wenn Ihnen ausgewiesene Guthaben oder Ihr eingezahltes Kapital nicht zurückgezahlt werden oder in diesem Zusammenhang weitere Einzahlungen von Ihnen gefordert werden. Dies ist unseriös und betrügerisch.

In einem derartigen Fall sind auch weitere Ansprüche aus unerlaubter Handlung denkbar.

Wenn Sie Kapital bei Suisseaglo angelegt und Schwierigkeiten haben, bewahren Sie Belege über Einzahlungen auf, notieren Sie sich Gesprächsinhalte und Gesprächspartner und lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten.

Betroffen Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit Fragen wenden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 15.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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