Achtung Krypto-Investoren: Falsche Steuerforderungen aus dem Ausland können Betrug sein!

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Im Zeitalter der Digitalisierung und der zunehmenden Popularität von Kryptowährungen tauchen immer wieder Fragen rund um die steuerliche Behandlung dieser digitalen Assets auf. Eine besondere Verwirrung entsteht, wenn es um Kryptowährungsbörsen geht, die ihren Sitz im Ausland haben. Ein aktuelles Thema, das Anleger und Nutzer von Kryptoplattformen betrifft, ist die Frage der Steuerzahlungen im Zusammenhang mit einer im Vereinigten Königreich ansässigen Börse.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die steuerliche Verpflichtung von in Deutschland ansässigen Personen grundsätzlich nach dem deutschen Steuerrecht beurteilt wird. Dies bedeutet, dass deutsche Staatsbürger oder in Deutschland steuerlich Ansässige ihre weltweiten Einkünfte, einschließlich der aus dem Handel oder der Investition in Kryptowährungen erzielten Gewinne, in Deutschland versteuern müssen.

Wenn also eine im Vereinigten Königreich ansässige Kryptowährungsbörse deutsche Nutzer zur Zahlung von Steuern auffordert, sollte dies mit großer Vorsicht behandelt werden. Solche Aufforderungen könnten irreführend sein und in einigen Fällen sogar auf betrügerische Absichten hindeuten. Hier sind einige Gründe, warum:

Steuerrechtliche Zuständigkeit: Die Besteuerung von Einkünften erfolgt nach dem Wohnsitzprinzip des Steuerpflichtigen. Das bedeutet, dass, solange eine Person in Deutschland steuerpflichtig ist, sie ihre Einkünfte, unabhängig davon, wo sie generiert wurden, in Deutschland versteuern muss.


Keine Doppelbesteuerung: Deutschland hat mit vielen Ländern, einschließlich des Vereinigten Königreichs, Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um zu verhindern, dass Personen oder Unternehmen auf dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. Wenn also Einkünfte in einem Land besteuert werden, werden sie in der Regel nicht noch einmal im anderen Land besteuert.


Betrugsversuche: Die Aufforderung zur Zahlung von Steuern durch eine Kryptobörse, die behauptet, im Namen der Steuerbehörden eines anderen Landes zu handeln, kann ein Zeichen für Betrug sein. Steuerzahlungen sollten immer direkt an die zuständige Finanzbehörde geleistet werden, nicht an Dritte oder über eine Kryptowährungsbörse. 


Falls Sie eine solche Aufforderung zur Zahlung von Steuern erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, keine Zahlung zu leisten.

Konsultieren Sie einen auf das Kryptorecht spezialisierten Anwalt, um Ihre Situation zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Wir stehen für Sie gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung in dem Bereich Kryptowährung zur Verfügung.



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