Achtung Polizei! Wie Betrüger sich im Internet als Beamte ausgeben

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Man könnte meinen, dass es Grenzen gibt, die Kriminelle naturgemäß nicht überschreiten, weil sie ein zu großes Risiko mit sich bringen. Im Internet ist das leider anders, denn hier kann man überzeugend auftreten und ist gleichzeitig durch eine hohe Distanz zu Opfern und Strafverfolgungsbehörden geschützt. Diesen basalen Umstand machen sich Betrüger weltweit zunutze und gehen mit verschiedenen Betrugsmaschen auf digitalen Beutezug.


Wir gehen der Frage auf den Grund, warum sie sich dabei sogar als Polizisten ausgeben und wieso sich das für die Täter lohnt. Außerdem klären wir Sie auf, wie Sie sich vor Betrügern schützen können und was zu tun ist, wenn Sie Opfer eines Betrugsdelikts geworden sind.


Der Polizei kann man vertrauen

Die Polizei genießt in der Gesellschaft eine besondere Vertrauensstellung. Schließlich empfinden viele Menschen einen großen Respekt vor der staatlichen Autorität und gehen intuitiv davon aus, dass die Polizei immer das Richtige macht.


Diesen Umstand machen sich Kriminelle zunutze indem sie das Vertrauen in die Polizei missbrauchen. Zwar verbreitete sich der Enkeltrick als erfolgreiche Betrugsmasche wie eine Epidemie und fand große mediale Aufmerksamkeit, aber Betrüger, die sich als Polizisten ausgeben, sind keinesfalls selten. Dabei suchen sie nicht nur ältere Mitbürger mit gefälschten Ausweisen heim, sondern machen auch das Internet unsicher.


Sie setzen also darauf, dass ihre Opfer der Polizei alles glauben und kassieren deshalb ordentlich ab. Dabei sollte man keinesfalls skeptisch gegenüber den staatlichen Institutionen werden, sondern sich lieber gegen Betrugsversuche wappnen.


Wie gehen die Betrüger vor?

Die Betrüger bahnen den Kontakt per Telefon oder per E-Mail an und treten dabei sehr überzeugend auf. Insbesondere Kontaktversuche per E-Mail sehen deshalb täuschend echt aus, weil sich Hoheitsabzeichen und Embleme in die Mails einbetten lassen. Damit erwecken diese Schreiben den Eindruck hochoffiziell zu sein. In Wahrheit sehen die E-Mails von Polizeibehörden weniger spektakulär aus, denn viele Dienststellen verzichten auf visuelle Elemente und die E-Mails bestehen lediglich aus Text.


Die Adressen und Nummern erhalten die Täter auf ähnlichem Weg wie beim WhatsApp Betrug oder beim Phishing. Daher gehen sie Listen mit potenziellen Opfern durch und kontaktieren massenhaft Haushalte, um aus dieser großen Menge an Versuchen schlussendlich einen geringen Prozentsatz an Opfern abzufischen. Sofern die Täter also den Erstkontakt anbahnen ist man also keinesfalls direkt persönlich in deren Fokus gerückt, sondern wurde in aller Regel zufällig ausgewählt. Daher sollte man in diesem Fall einige wichtige Regeln beachten, um sich und seine Daten zu schützen. Denn wenn die Täter merken, dass das Opfer „bearbeitet“ werden kann, dann gehen sie durchaus gezielter vor und starten weitere Versuche.


Zumeist verlangen die Täter die Herausgabe von persönlichen Daten. Als Vorwand dienen dabei angebliche Ermittlungen bezüglich eines Falls von Identitätsdiebstahl in den die kontaktierte Person verwickelt sein soll. Tatsächlich nutzen die Täter diesen „Datenabgleich“ um an die Personalien des Opfers zu gelangen. Steigt das Opfer darauf ein, dann stehen nicht selten zusätzliche Geldforderungen ins Haus. Dabei geben die Betrüger vor, dass es sich um Bußgelder handelt, die im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Fehlverhaltens des Opfers erteilt werden. Dabei geben die Täter sogar vor, dass es sich um Anfragen von Europol handelt.


Selbstverständlich ist das alles nur frei erfunden und erlogen. Die Polizei versendet keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail und verlangt kein Geld an der Tür oder am Telefon. Sobald man solche Forderung gestellt bekommt, gibt es nur eine mögliche Antwort: Kontaktabbruch.


So schützt man sich vor falschen Polizisten

Die Polizei darf nicht alles und es gibt bestimmte Dinge, welche die Polizei grundsätzlich nicht unternimmt. Wenn Sie telefonisch von der Polizei kontaktiert werden, dann empfiehlt es sich folgende Informationen zu verlangen:


  • Name und Dienstgrad des Beamten
  • Dienststelle bzw. Kommissariat
  • Das Aktenzeichen zu der Angelegenheit in der man kontaktiert wird
  • Eine Telefonnummer um den Beamten zurückzurufen


Nachdem Sie diese Informationen erhalten haben, teilen Sie dem Beamten freundlich mit, dass Sie seine Angaben erst überprüfen werden. Lassen Sie sich auf kein weiteres Gespräch ein und geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten am Telefon preis.


Legen Sie stattdessen auf und suchen Sie die Nummer der örtlichen Dienststelle aus dem Telefonbuch raus und rufen dort an. Geben Sie den Beamten die Informationen durch und lassen sich, sofern es ein echter Anruf der Polizei war, mit dem zuständigen Kollegen verbinden.


Wenn es sich um einen echten Polizeibeamten handelt, dann wird dieser dafür Verständnis zeigen. Zudem sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass niemand mit der Polizei reden muss. Man riskiert also keine Strafen, Ordnungsgelder oder sonstige Unannehmlichkeiten, wenn man das Gespräch zum Selbstschutz abrupt abbricht.


Kontakt per E-Mail macht die Sache noch leichter

Weil bei einer E-Mail kein persönlicher Kontakt entsteht, bei dem man die Einwände des Opfers bearbeiten kann, haben Empfänger dieser E-Mails noch leichteres Spiel. Ein Anruf bei der nächsten Dienststelle kann ausreichen, um die Legitimität der Anfrage zu überprüfen. Dabei sollte man auf Telefonnummern aus der E-Mail zur Kontaktaufnahme verzichten, weil man damit mitunter die Betrüger anruft.


Auch hier gilt, dass man keinesfalls direkt antworten oder Dateianhänge öffnen sollte. Darüber hinaus verschickt die Polizei auch keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen jedweder Art per E-Mail. Sofern also deutliche Hinweise auf einen Betrug zu finden sind, so kann man sich getrost entspannen. Dennoch bietet sich die Überprüfung des Sachverhalts bei der nächsten Dienststelle an. Zwar lohnt sich eine Strafanzeige für eine einzige E-Mail nicht, aber es besteht die Möglichkeit, dass die Mail einem bereits laufenden Fall zugeordnet werden kann. Das erleichtert die Arbeit der Polizei und kann vielleicht sogar neue Erkenntnisse beisteuern.


Ich bin den Betrügern auf den Leim gegangen, was kann und sollte ich tun?

Zunächst gilt es alle Beweise zu sichern, die zur Verfügung stehen. Daher alle E-Mails und Zahlungsbelege, sofern Geld geflossen ist. Wenn man telefonisch kontaktiert wurde, dann bietet es sich an, ein Gedächtnisprotokoll über das Telefonat anzufertigen.


Als nächstes muss eine Strafanzeige erstattet werden. Vor diesem Schritt lohnt es sich darüber nachzudenken einen Anwalt zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen gezielt zu planen und zu steuern. Ich berate und vertrete meine Mandaten in Fällen von Cybercrime und Betrug. Außerdem setze ich die Ansprüche der Opfer gegen die Täter durch, wenn diese ausfindig gemacht werden können.


Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt zu mir auf. Je schneller gehandelt wird, desto besser sind die Chancen, dass die Polizei die Täter ermitteln kann und diese Bekanntschaft mit echten Beamten machen.

Foto(s): Dr. Marc Maisch, Timo Züfle

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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