Achtung Reisende: Neuregelung von Bargeldkontrollen
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Ab 15.6.2007 müssen mitgeführte Bargeldbeträge, Schecks und Wertsachen bei Reisen über die Binnengrenzen der EU-Staaten auf Anfrage eines Kontrollbeamten wahrheitsgemäß offenbart werden, wenn sie einen Wert von mindestens 10000 Euro (bisher 15000 Euro) je Person haben. Bei Ein- oder Ausreise über die Außengrenzen der EU (z. B. Schweiz oder Flugzeug bzw. Schiff) sind "Barmittel" ohne Aufforderung schriftlich gegenüber den Zollbehörden zu deklarieren. "Barmittel" sind Bargeld, Reiseschecks und Wertpapiere, nicht jedoch Schmuck und Edelmetalle.
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